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Wer organisiert den SPNV?

Schienenpersonennahverkehr wird im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) definiert und ist ein „Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr abzudecken“ und deckt in der „Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite von 50 Kilometern oder die gesamte Reisezeit eine Stunde“ ab (§ 2 Abs. 12 AEG).

Die Bundesländer legen über ihre Landesnahverkehrsgesetze fest, wer im jeweiligen Land als Aufgabenträger für den SPNV agiert und für die Organisation, die Planung und die Kontrolle der an Eisenbahnverkehrsunternehmen vergebenen Verkehrsleistungen im SPNV zuständig ist.

Aufgabenträger bzw. Bestellorganisationen haben verschiedene rechtliche Strukturen wie beispielsweise Zweckverbände, Verkehrsverbünde, Landesgesellschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts. Doch eines haben sie gemeinsam: sie alle stellen einen qualitativ hochwertigen Nahverkehr auf Deutschlands Schienen sicher.

Dazu ermitteln sie das für die Bedienung der Verkehrsbedürfnisse passende Fahrplanangebot, definieren die Kapazität und Qualität der Fahrzeuge und weitere wichtige Parameter wie Personal- oder Fahrzeugreserven.

Anschließend rufen die Aufgabenträger in der Regel zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren auf, an dem sich alle interessierten EVU beteiligen können. Aus den eingehenden meist zwei bis fünf Angeboten wird das insgesamt unter Berücksichtigung von Preis und Qualität wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt, also beauftragt.

Bereits kurz nach dieser Beauftragung beginnen die weiteren Arbeiten für die Aufgabenträger. So muss mit regelmäßigen Besprechungen die Vorbereitungsphase der Betriebsaufnahme intensiv begleitet werden. Und wenn der Betrieb zwei bis vier Jahre später aufgenommen wurde, kontrollieren die Aufgabenträger die Qualität der Leistungserbringung und führen die Abrechnung der Leistungen durch.