Vieles auf der Schiene ist noch analog, daher der Bedarf zur Digitalisierung des Netzes. Und dennoch werden auch im Schienenverkehr viele Informationen bereits digital verarbeitet. Die Digitalisierung nimmt ständig zu und hat Einfluss auf immer mehr Bereiche unseres Lebens, damit wachsen auch die Anforderungen der Fahrgäste an umfassende und vor allem korrekte Informationen. Diesen Anforderungen und Bedürfnissen möchte auch der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gerecht werden. Dafür werden von den Aufgabenträgern Standards gesetzt, welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen oder auch Vertriebsdienstleister umzusetzen haben. Doch die digitale Welt entwickelt sich oft deutlich schneller und anders, als es in den Verkehrsverträgen vereinbart wurde. Wenn ein Verkehrsvertrag mit Betriebsaufnahme im Jahr 2009 beispielsweise eine Laufzeit von 12 Jahren hatte, dann lief dieser erst 2021 aus. Die Festlegungen für einen solchen Vertrag mussten in der Regel bereits im Jahr 2006 erfolgen. Können Sie sich noch erinnern, welche Funktionen die Handys der damaligen Zeit hatten? Oder, dass die Fahrplanauskunft damals meist nur als CD vorlag und statisch war? Sicher können sie sich vorstellen, dass es nicht möglich ist, alle künftigen Entwicklungen insbesondere im digitalen Bereich langfristig vorherzusehen. Dazu kommt noch, dass die Verträge aus vergaberechtlichen Gründen auch über die Laufzeit nur bedingt angepasst werden dürfen – das macht es für alle Beteiligten nicht leichter.