Seit Jahren stößt das System Schiene immer wieder an seine Grenzen, da über eine lange Zeit die Eisenbahninfrastruktur durch den Eigentümer Bund vernachlässigt wurde und sich gleichzeitig die Nachfrage nach Trassenzuweisungen in allen Verkehrsbereichen deutlich erhöht hat. In der Zwischenzeit hat jedoch auch die Bundespolitik die Notwendigkeit zur Sanierung des Bestandsnetzes erkannt und erhebliche Finanzmittel für Instandhaltung und Ausbau der Infrastruktur bereitgestellt.
Dennoch begegnen wir mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) noch über Jahre hinweg
- einem mathematisch überbestimmten System – immer mehr Leistungen auf einem bis vor kurzem schrumpfenden Netz (Streckenstilllegungen seit 1994), mit der Folge, dass Engpässe entstehen, auf denen nicht mehr alle Nutzungswünsche bedient werden können – das sind die Überlasteten Schienenwege (ÜLS),
- einem Instandhaltungsrückstand für das Bestandsnetz bei gleichzeitigem Bedarf von Modernisierungen sowie Aus- und Neubauten, mit der Folge einer Verschlechterung der Betriebsqualität bis zur jeweiligen Fertigstellung der Sanierung bzw. den Neu-/Ausbau,
- im europäischen Vergleich hohen Preisen für die Nutzung der Infrastruktur, mit der Folge, dass Nutzungsentgelte einen großen Kostenblock des SPNV ausmachen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln behindert,
- und einer fehlenden Elektrifizierung für runde 36 Prozent der im SPNV gefahrenen Zugkilometer, mit der Folge, dass weiterhin der Einsatz von Dieselfahrzeugen bzw. sukzessive Umstellung auf alternative Antriebsformen notwendig wird.
Mit dem Bekenntnis des Bundes deutlich mehr Geld in die Schieneninfrastruktur zu investieren, müssen nun in den nächsten Jahren die Engpässe dringend beseitigt und das System zukunftsorientiert verbessert werden. Für die Instandhaltung der Schienenwege werden zwischen 2020 und 2029 über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (sog. LuFV III) insgesamt Mittel in Höhe von rund 86,2 Mrd. Euro für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung des Schienennetzes bereitstehen, wobei der Bund den größten Teil dieser Summe bereitstellt. Dies bietet eine zehnjährige Planungssicherheit für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Der Bund hat sich außerdem zum Ziel gesetzt bis 2025 mindestens 70 Prozent der Bundesschienenwege zu elektrifizieren. Außerdem gilt es mit dem Etappierungskonzept des Deutschlandtaktes das nötige Werkzeug für eine netzweite und kapazitätsorientierte Planung für zu realisierende Aus- und Neubauprojekte anzuwenden.