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Berichte nach Art. 7 Abs. 1 VO 1370/2007

Gemäß der Neufassung der VO 1370/2007 erleichtern die Mitgliedsstaaten den Zugang zu den Berichten nach Art. 7 dieser VO.

Der Bundesverband SchienenNahverkehr stellt daher auf dieser Seite als Service eine Linksammlung zu den Jahresberichten der zuständigen Behörden des SPNV zur Verfügung.

Klicken Sie in der Karte auf das Gebiet des Aufgabenträgers, dessen Bericht Sie einsehen wollen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bundesverband SchienenNahverkehr keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Berichte übernimmt.