Die Umsetzung des Deutschlandtakts ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Sie darf nicht der Deutschen Bahn AG überlassen werden. Es bedarf hier einer effektiven, effizienten und zügigen Organisation unter Einbeziehung aller relevanten staatlichen Ebenen und Beteiligten.
Der Deutschlandtakt kann nur funktionieren, wenn er den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Schienenpersonenfernverkehr synergetisch verknüpft und auch die Trassenbedürfnisse des Schienengüterverkehrs hinreichend berücksichtigt. Alle Systemelemente müssen hier den höchsten Zuverlässigkeitsansprüchen genügen. Zur Verwirklichung des Deutschlandtakts ist die Einrichtung einer neuen Organisation, die von Bund und Ländern getragen wird, notwendig. Diese agiert als „Aufgabenträger für den Schienenverkehr in Deutschland“ und bestimmt Art und Umfang des Angebots im Fernverkehr. Sie dirigiert außerdem die Synchronisation der System-Trassen und damit die Angebote in den drei Schienensegmenten und arbeitet eng mit den Ländern und den SPNV-Aufgabenträgern zusammen.