Die Kosten für das Fahrpersonal (Triebfahrzeugführer*innen und Zugbegleiter*innen) machen in der Regel rund ein Viertel der gesamten „Zugförderkosten“ (also ohne Infrastrukturnutzugsentgelte) aus. Da die meisten Verkehrsverträge eine sehr lange Laufzeit von 8 bis 15 Jahren zuzüglich mehrerer Jahre Vorlaufzeit haben, brauchen die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Sicherheit, dass die Steigerung ihrer Kosten über die Jahre auch durch eine entsprechende, sachgerechte Fortentwicklung der Vergütung ausgeglichen wird. Hierfür werden den einzelnen Kostenblöcken bestimmte Indizes des statistischen Bundesamtes zugeordnet. Für die Personalkosten war dies bisher in der Regel der Index H.49 (Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen).
In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieser amtliche Index die Besonderheiten des Teilsegments Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und die zugehörigen Regelungen der SPNV-Tarifverträge nicht mehr adäquat abbildete und somit die Indexentwicklung unterhalb der tatsächlichen Personalkostenentwicklung im SPNV lag.
Da es keinen anderen passenderen amtlichen Index gibt, haben Aufgabenträger und EVU gemeinsam einen neuen, diskriminierungsfreien Personalkostenindex, den PKI SPNV für Fahrpersonale, entwickelt. Dieser wird den SPNV-Aufgabenträgern für künftige Neuvergaben zur Anwendung empfohlen.
Als Indexstart wird das Jahr 2020 mit dem Indexwert 100 festgelegt. Ab dem Jahr 2022 wird einmal jährlich der jeweilige Index für das Vorjahr am ersten Montag im März hier auf der Homepage des Bundesverbands SchienenNahverkehr einheitlich für alle veröffentlicht.
Für das Jahr 2023 wurde der Indexwert PKI SPNV in Höhe von 107,2 ermittelt.
Die Zeitreihe kann hier abgerufen werden:
Wie der Index ermittelt wird und aus welchen Komponenten er sich zusammensetzt, kann der Dokumentation entnommen werden.
Tel.: 030 81616099-0
E-Mail: info@schienennahverkehr.de
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Nur essenzielle Cookies akzeptieren
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.