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Personalkostenindex SPNV

Personalkosten – ein wichtiger Kalkulationsbestandteil bei Vergaben

Die Kosten für das Fahrpersonal (Triebfahrzeugführer*innen und Zugbegleiter*innen) machen in der Regel rund ein Viertel der gesamten „Zugförderkosten“ (also ohne Infrastrukturnutzugsentgelte) aus. Da die meisten Verkehrsverträge eine sehr lange Laufzeit von 8 bis 15 Jahren zuzüglich mehrerer Jahre Vorlaufzeit haben, brauchen die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Sicherheit, dass die Steigerung ihrer Kosten über die Jahre auch durch eine entsprechende, sachgerechte Fortentwicklung der Vergütung ausgeglichen wird. Hierfür werden den einzelnen Kostenblöcken bestimmte Indizes des statistischen Bundesamtes zugeordnet. Für die Personalkosten war dies bisher in der Regel der Index H.49 (Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen).

In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieser amtliche Index die Besonderheiten des Teilsegments Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und die zugehörigen Regelungen der SPNV-Tarifverträge nicht mehr adäquat abbildete und somit die Indexentwicklung unterhalb der tatsächlichen Personalkostenentwicklung im SPNV lag.

Da es keinen anderen passenderen amtlichen Index gibt, haben Aufgabenträger und EVU gemeinsam einen neuen, diskriminierungsfreien Personalkostenindex, den PKI SPNV für Fahrpersonale, entwickelt. Dieser wird den SPNV-Aufgabenträgern für künftige Neuvergaben zur Anwendung empfohlen.

Als Indexstart wird das Jahr 2020 mit dem Indexwert 100 festgelegt. Ab dem Jahr 2022 wird einmal jährlich der jeweilige Index für das Vorjahr am ersten Montag im März hier auf der Homepage des Bundesverbands SchienenNahverkehr einheitlich für alle veröffentlicht.

Für das Jahr 2023 wurde der Indexwert PKI SPNV in Höhe von 107,2 ermittelt.

Die Zeitreihe kann hier abgerufen werden:

Wie der Index ermittelt wird und aus welchen Komponenten er sich zusammensetzt, kann der Dokumentation entnommen werden.