Die Beschaffung, Finanzierung und Instandhaltung von Fahrzeugen sind ein essenzieller Faktor für den funktionierenden Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und stellen einen großen Kostenblock in der Verwendung der Regionalisierungsmittel dar.
Bei der Fahrzeugbeschaffung gibt es je nach Aufgabenträger und Form der Ausschreibung verschiedene Varianten, die zur Anwendung kommen. In vielen Fällen ist es die alleinige Aufgabe des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) Fahrzeuge, die den Anforderungen der Vergabestelle entsprechen und diese zu beschaffen und zu finanzieren. Vermehrt erhalten die EVU hierbei Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente der Länder und Aufgabenträger, die das Risiko für die Betreiber senken, dadurch zu niedrigeren Finanzierungskosten führen und so die Wettbewerbsfähigkeit der EVU erhöhen. Besonders erfolgreich war dabei die Kapitaldienst- und Wiedereinsatzgarantie. In einigen Fällen jedoch übernehmen die Länder und Aufgabenträger die Zuständigkeit für die Fahrzeuge selbst und stellen den EVU die Fahrzeuge zum Betrieb lediglich zur Verfügung. Sie gründen dafür meist Landesfahrzeuggesellschaften oder wählen Leasinggesellschaften aus, um die Züge selbst über eine separate Fahrzeugvergabe zu beschaffen und zu finanzieren. Beispiele hierfür sind das RRX-Modell des VRR, der Fahrzeugpool der LNVG und das LCC-Modell der NVBW.
Bei der Instandhaltung existieren ebenfalls verschiedene Modelle, die sich etabliert haben. So gibt es Aufgabenträger, die die Beschaffung bei einem Fahrzeughersteller mit einer Instandhaltung von selbigen für die gesamte Lebensdauer der Züge – also 24 bis 30 Jahre – vertraglich verknüpft haben. In den meisten Fällen jedoch wird die Wartung und Instandhaltung via Verkehrsvertrag an die EVU übergeben, welche diese Leistungen entweder selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
Tel.: 030 81616099-0
E-Mail: info@schienennahverkehr.de
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