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31. Januar 2013

Viertes Eisenbahnpaket: Ein großer Schritt zu mehr Wettbewerb in Europa

Gute Ansätze, aber Nachbesserungsbedarf – Aufgabenträger bieten konstruktive Unterstützung an

Integrierte Eisenbahnunternehmen haben viele Möglichkeiten, ihre Wettbewerber zu behindern. Dies ist die Erfahrung regionaler Besteller des Schienenpersonennahverkehrs in Europa. Mal führen neue Trassenpreise zu Mehrkosten bei den Konkurrenten der Staatsbahn, mal wird eine von den Privatbahnen benötigte Weiche ausgebaut, mal eine Konkurrenzbahn aufgekauft.

Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen diese Diskriminierungsmöglichkeiten beendet und der Wettbewerb auf der Schiene in ganz Europa zum Nutzen der Kunden gestärkt werden. Mit diesem Ziel hat die Kommission am gestrigen Mittwoch den Entwurf des vierten Eisenbahnpaketes veröffentlicht.

„Wir begrüßen die Ziele der Kommission ausdrücklich und danken den Kollegen der DG MOVE für ihre engagierte Arbeit der der letzten Monate“, so Dr. Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV. „Leider wird die Wirkung einiger der vorgeschlagenen Instrumente in der Praxis begrenzt sein, gleichzeitig wird es mehr Aufwand bei den Aufgabenträgern geben. Hier muss der europäische Gesetzgeber nachbessern.“

Beispiel 1 / Struktur der Eisenbahnunternehmen: Entgegen der bisherigen Überlegungen der Kommission können Infrastrukturbetreiber weiterhin Teil einer vertikal integrierten Staatsbahn sein. Sicherheitsmechanismen sollen in diesem Fall verhindern, dass sie staatliche Infrastrukturmittel zweckentfremden und damit den Wettbewerb verzerren. Allerdings werden diese Sicherungen selbst ausweislich der Erwägungsgründe des Gesetzesvorschlages nicht ausreichend sein. Eine grundsätzliche Auflösung der Verflech-tungen von Netz und Betrieb würden wir bevorzugen und für handhabbarer halten.

Beispiel 2 / Öffentliche Dienstleistungsverträge: Im Bereich des Wettbewerbs um den Betrieb der Verkehrsleistungen wird es auch für regionale Aufgabenträger, die Verkehrsverträge aus eigenem Interesse wettbewerblich vergeben, neue Auflagen geben. Dazu zählt die verpflichtende Erarbeitung von sogenannten Verkehrsplänen als neues Instrument der Wettbewerbsplanung, die in Ländern wie Deutschland zu Mehraufwand ohne zusätzlichen Nutzen führt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) ist die Interessensvertretung der Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs: Wir organisieren den Informationsaustausch zwischen unseren Mitgliedern, erarbeiten Konzepte für die Weiterentwicklung des SPNV, vertreten die Interessen der Aufgabenträger des SPNV gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen und Verbänden und beraten den Bund, die Länder, Zweckverbände, Parlamente und Behörden zu allen Fragen des SPNV.