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Innovationspreis SchienenNah 2022

Bewerbungsschluss: 15.12.2021

Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtigung

Folgende Teilnehmergruppen können sich bewerben:

  • Unternehmen und Forschungseinrichtungen, allein oder in Kooperation
  • Einzelpersonen bzw. in Teams zusammenarbeitende Einzelpersonen

Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind die Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands  SchienenNahverkehr e.V. oder mit diesen verbundene Unternehmen/Organisationen.

2. Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Die eingereichten Ideen müssen entweder ausschließlich auf den SPNV ausgerichtet oder zumindest auf diesen übertragbar sein.
  • Die Innovation muss sich mindestens im Stadium der Entwicklung befinden. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
  • Die Umsetzung der Innovation wird für den deutschen SPNV-Markt angestrebt oder ist bereits seit maximal einem Jahr vor der Bewerbung erfolgt.
  • Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Die Teilnehmer*innen haben eine diesbezügliche Eigenerklärung abzugeben.
  • Die Innovation wurde nicht bereits an anderer Stelle prämiert, eine diesbezügliche Eigenerklärung ist abzugeben.

3. Themen der Innovationen (nicht abschließend)

  • Umweltfreundlichkeit im SPNV
  • Aufenthaltsqualität an Stationen
  • Innendesign von Fahrzeugen
  • Fahrgastinformationen
  • Ticket-Vertrieb
  • Besondere Hilfsmittel für die Fahrpersonale
  • Sicherheit für Fahrgäste und Personale
  • Innovationen für eine effiziente und störungsfreie Infrastruktur
  • Multimodales Reisen
  • Resilienz gegenüber Epidemien/Pandemien im SPNV

4. Fristen, Urheberrechte und Modalitäten zum Einreichen der Bewerbung

  • Bewerbungen können ab sofort per E-Mail an innovationspreis@schienennahverkehr.de eingereicht werden. Mit der Mail einzureichen sind eine Visualisierung mit Erläuterungstext zur Innovation und/oder ein Video.
  • Mit der Bewerbung ist zudem eine Erklärung einzureichen, in der versichert wird, dass das geistige Eigentum an der Innovation bei der Teilnehmerin, dem Teilnehmer liegt und keine Rechte Dritter an dieser bestehen.
  • Sollten auf dem eingereichten Material Personen erkennbar abgebildet sein, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein. Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie die Einwilligung der auf den Fotos abgebildeten Personen eingeholt haben.
  • Die Teilnehmer*innen können jeweils nur eine Innovation einreichen.
  • Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache einzureichen.
  • Bewerbungsschluss ist der 15. Dezember 2021, 12 Uhr. Bewerbungen für den Innovationspreis können nur berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht eingegangen sind.

5. Ablauf des Verfahrens

5.1 Vorauswahl der Pitch-Teilnehmer*innen

  • Alle aussagekräftigen Bewerbungen, die dem Themenbereich und den Teilnahmebedingungen des Innovationspreises entsprechen, werden der Jury zur Beurteilung vorgelegt. Von den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden bis zu 10 ausgewählt, die insbesondere anhand der Kriterien
    • Innovationsgrad für den SPNV,
    • Realisierungsmöglichkeit innerhalb von 5 Jahren,
    • Modellcharakter für andere Unternehmen und
    • übergreifender Nutzen für den SPNV in Deutschland

besonders überzeugen. Diese Bewerber*innen werden zu einer Pitch-Veranstaltung eingeladen.

  • Die Pitches werden am 16.02.2022 ab 15 Uhr in Fulda durchgeführt.

5.2 Jury und Entscheidung über die Preisvergabe

  • Die Preisträger*innen werden von einer 7-köpfigen Jury ausgewählt, die sich aus den Präsidiumsmitgliedern des Bundesverbands SchienenNahverkehr zusammensetzt.
  • Die nichtöffentliche Sitzung der Jury zur Auswahl der bis zu drei Preisträger findet im Anschluss an die öffentliche Pitch-Veranstaltung statt.
  • Über die Prämierungen entscheidet die Jury auf Grundlage der Bewerbungen sowie der Aussage- und Überzeugungskraft der Pitches nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • Die Entscheidungen der Jury sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.3 Preisverleihung

  • Den von der Jury ausgewählten Innovationen wird bei einer feierlichen Preisverleihung im Rahmen unserer in der Branche etablierten Fachveranstaltung in Fulda eine Bühne gegeben.
  • Der Bundesverband SchienenNahverkehr wird über die Preisverleihung und die prämierten Teilnehmer*innen medienwirksam und auch auf der eigenen Verbandshomepage berichten.

6. Benefits für die Preisträger*innen

  • Preisgelder
    • 1. Platz: 10.000 Euro
    • 2. Platz: 5.000 Euro
    • 3. Platz: 2.500 Euro
  • Erhöhung des Bekanntheitsgrades durch Berichterstattung in der Fachpresse über die  prämierten Innovationen
  • Möglichkeit, bei den eigenen Marketingmaßnahmen mit dem zur Verfügung gestellten Innovationspreissiegel unter Angabe des Jahres der Verleihung mit dem Innovationspreis zu werben.

7. Einräumung von Rechten an den Bundesverband SchienenNahverkehr

  • Mit Einreichung der Bewerbung erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass der Bundesverband SchienenNahverkehr über die Preisverleihung und die prämierten Teilnehmer*innen medienwirksam berichtet und dazu journalistisch aufbereitete Texte über den Bewerbungsgegenstand/die Projekte sowie Bilder veröffentlicht.
  • Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer*innen mit der räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzung und Veröffentlichung von während der Prämierungsveranstaltung gefertigten Bildern (z. B. Preisübergabe) einverstanden.
  • Den Preisträger*innen verbleiben die Nutzungsrechte an ihren eingereichten Bewerbungsunterlagen und den dort hinterlegten Innovationen.

8. Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs

8.1 Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Der Bundesverband SchienenNahverkehr erhebt die Teilnahmedaten zum Zwecke der Teilnahme und Auswahl der Gewinner*innen des ausgelobten Innovationspreises. Die Bewerbungsunterlagen einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden den mit der Durchführung des Wettbewerbs betrauten Personen sowie den Jurymitgliedern zugänglich gemacht. Von den zur Prämierung vorgeschlagenen Teilnehmer*innen werden weiterhin personenbezogene Daten an weitere Auftragsverarbeiter (z. B. Textagentur, Moderator) weitergeleitet, die im Rahmen der Durchführung der Preisverleihung beauftragt werden. Hierbei werden lediglich Namen der Teilnehmer*innen, Ansprechpartner*innen, Kontaktdaten sowie die Bezeichnung und die Beschreibung der Innovation übermittelt.
  • Zu den prämierten Innovationen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Preisträgern ggf. Filmeinspielungen und journalistisch aufbereitete Preisträgertexte erstellt. Diese werden breit veröffentlicht, z.B. auf der Verbandshomepage und auf YouTube. Die Filmeinspielungen können personenbezogene Angaben enthalten, etwa die Namen der in der Filmeinspielung gezeigten Interviewpartner*innen.

8.2 Widerspruch gegen Datenspeicherung

  • Bis zum Ende des Bewerbungsschlusses kann einer Speicherung der Daten widersprochen oder auf eine Einschränkung in der Verarbeitung bestanden werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in diesem Fall nicht möglich. Es besteht ein Recht auf Auskunft über die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gespeicherten Daten. Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist der Bundesverband SchienenNahverkehr e.V.

8.3 Aufbewahrung und Löschung der erhobenen Daten

  • Alle eingereichten Bewerbungsunterlagen werden entsprechend der jeweils geltenden rechtlichen Aufbewahrungsfristen ordnungsgemäß archiviert, vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Ausnahme: Die Preisträger*innen werden im Internet veröffentlicht, hier wird keine Löschung durchgeführt.
  • Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

8.4 Weitergehende Fragen

9. Sonstiges/Schlussbestimmungen

  • Die Bewerbung um den Innovationspreis ist kostenfrei, es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.
  • Der Bundesverband SchienenNahverkehr behält sich vor, Teilnehmer*innen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder die versuchen, den Ablauf des Wettbewerbs unzulässig zu beeinflussen.
  • Weiterhin behalten sich der Bundesverband SchienenNahverkehr sowie die Mitglieder der Jury das Recht vor, Einreichungen, die als nicht geeignet bewertet werden sowie den Bewerbungskriterien nicht entsprechen, vom Wettbewerb auszuschließen.
  • Der Rechtsweg in Bezug auf die Teilnahme am Innovationspreis und der Auswahl der Gewinner*innen durch die Jury ist ausgeschlossen, die Entscheidungen sind unanfechtbar.
  • Der Bundesverband SchienenNahverkehr kann den Wettbewerb um den Innovationspreis bei berechtigtem Interesse jederzeit unterbrechen oder beenden.
  • Die eingereichten Unterlagen werden mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit behandelt. Wenn gewünscht, kann eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung unter der E-Mailadresse innovationspreis@schienennahverkehr.de angefordert werden. Dafür reicht eine E-Mail mit dem Namen des Teilnehmers und der Projektbezeichnung.
  • Ansprüche, die über die unter Nr. 6 und 7 genannten Preise und Rechte hinausgehen, sind ausgeschlossen.
  • Für die eingereichten Bewerbungen können keine Kostenerstattungen eingefordert werden. Dies gilt auch, falls der Bundesverband SchienenNahverkehr den Wettbewerb um den Innovationspreis unterbrochen oder beendet hat, ohne Preisträger zu benennen.
  • Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht. Der Bundesverband SchienenNahverkehr wird eine solche Bestimmung durch eine gültige ersetzen, die dem Sinn und Zweck der entfallenen entspricht.