8. Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs
8.1 Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Der Bundesverband SchienenNahverkehr erhebt die Teilnahmedaten zum Zwecke der Teilnahme und Auswahl der Gewinner*innen des ausgelobten Innovationspreises. Die Bewerbungsunterlagen einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden den mit der Durchführung des Wettbewerbs betrauten Personen sowie den Jurymitgliedern zugänglich gemacht. Von den zur Prämierung vorgeschlagenen Teilnehmer*innen werden weiterhin personenbezogene Daten an weitere Auftragsverarbeiter (z. B. Textagentur, Moderator) weitergeleitet, die im Rahmen der Durchführung der Preisverleihung beauftragt werden. Hierbei werden lediglich Namen der Teilnehmer*innen, Ansprechpartner*innen, Kontaktdaten sowie die Bezeichnung und die Beschreibung der Innovation übermittelt.
- Zu den prämierten Innovationen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Preisträgern ggf. Filmeinspielungen und journalistisch aufbereitete Preisträgertexte erstellt. Diese werden breit veröffentlicht, z.B. auf der Verbandshomepage und auf YouTube. Die Filmeinspielungen können personenbezogene Angaben enthalten, etwa die Namen der in der Filmeinspielung gezeigten Interviewpartner*innen.
8.2 Widerspruch gegen Datenspeicherung
- Bis zum Ende des Bewerbungsschlusses kann einer Speicherung der Daten widersprochen oder auf eine Einschränkung in der Verarbeitung bestanden werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in diesem Fall nicht möglich. Es besteht ein Recht auf Auskunft über die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gespeicherten Daten. Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist der Bundesverband SchienenNahverkehr e.V.
8.3 Aufbewahrung und Löschung der erhobenen Daten
- Alle eingereichten Bewerbungsunterlagen werden entsprechend der jeweils geltenden rechtlichen Aufbewahrungsfristen ordnungsgemäß archiviert, vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Ausnahme: Die Preisträger*innen werden im Internet veröffentlicht, hier wird keine Löschung durchgeführt.
- Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
8.4 Weitergehende Fragen