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Standardisierung von Schienenfahrzeugen

Worum geht es in dem Projekt?

Ziel des Projekts zur Standardisierung von Schienenfahrzeugen ist es, Empfehlungen zur Harmonisierung der Fahrzeugkomponenten- und Dimensionen zu erarbeiten. Damit sollen Ausschreibungsverfahren bei Aufgabenträgern, Angebotsprozesse bei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und das Anforderungsmanagement und Fahrzeugdesign bei Fahrzeugherstellern vereinfacht werden. Zugleich bietet sich damit die Möglichkeit, auch die Zulassungsprozesse zu verschlanken. In Summe verspricht sich die Branche davon kostengünstigere und zügigere Fahrzeugbeschaffungen und Inbetriebnahmen. Die Harmonisierungsbestrebungen werden sich auch positiv auf die Instandhaltungskosten und Retrofit-Potenziale der langlebigen Schienenfahrzeuge auswirken.


Die Projektstruktur

Das Projekt zur Standardisierung von Schienenfahrzeugen ist verortet in der Arbeitsgruppe Fahrzeuge des Bundesverbands SchienenNahverkehr e.V., in der sich die Verbandsmitglieder – also die SPNV-Aufgabenträger – zu aktuellen Themen rund um Fahrzeuganforderungen im SPNV, Fahrzeugtechnik, Innovationen u.a. austauschen.

Die AG Fahrzeuge wird geleitet von Thomas Dill vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.

Mitglieder des Projekts Fahrzeugstandardisierung sind neben Vertretern der SPNV-Aufgabenträger auch Vertreter von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), der Fahrzeugindustrie und weiterer Hersteller, Dienstleister aus den Bereichen Finanzen und Beratung sowie Verbände. Diese erarbeiten in sieben Unterarbeitsgruppen Empfehlungen zur Harmonisierung von Fahrzeugkomponenten sowie der Vereinfachung von Zulassungs- und Finanzierungsprozessen (siehe unten).

Dem projektbegleitende Lenkungskreis gehören Vertreter der Hersteller, Verbände, Gewerkschaften, Dienstleister sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen an. Dieser tagt drei bis vier Mal pro Jahr online und stimmt sich zum aktuellen Projektstand ab und bringt Anregungen aus der Branche ein.


Die Unterarbeitsgruppen

UAG 1 Standard Universal-WC

Die UAG hat zum Ziel, bundesweit harmonisierte Fahrzeugcluster zu bilden, um Skaleneffekte zu realisieren. Dies betrifft zum Beispiel Türsysteme, Türbreiten, Einstiegshöhen und WC-Standards. Zu berücksichtigen sind mehrere Normen, z.B. TSI-PRM oder DIN 16585-1. Die zu erarbeitenden Empfehlungen basieren auf diesen Normen und werden die Empfehlungen der Verbände für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen integrieren.

UAG 2: Fahrzeugdimensionen

Die Charta der Aufgabenträger regelt bereits grundsätzliche Anforderungen an die Fahrzeugdimensionen, wie Wagenkastenbreiten- und Längen. Die Harmonisierungsbestrebungen in den Fahrzeugdimensionen basieren zunächst auf den Infrastrukturbedingungen, die als gegeben vorausgesetzt werden. Es wird angestrebt, hohe Standards anzusetzen; Abweichungen sollen nur in Fällen, in denen vorhandene Infrastrukturen Ausgestaltungsmöglichkeiten begrenzen (z.B. nur Umgrenzungsprofil DE2 möglich), möglich sein. Bis der Zielzustand standardisierter Fahrzeuge erreicht ist, bedarf es ab heute den Zeitraum mindestens einer Fahrzeuggeneration. Standards werden deshalb – wenn nötig – zunächst als „Sollanforderung“ definiert, um begründbare Ausnahmen zu ermöglichen.

UAG 3: Zulassungsprozesse

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Lösungsansätze zu identifizieren, um zeit- und kostenintensiven Zulassungsprozesse zu vereinfachen und zu verschlanken. Die Dauer des Zulassungsprozesses resultiert nicht aus dem Zulassungsprozess selbst. Die Ursache liegt in wiederkehrenden, geänderten Anforderungen an die Fahrzeuge, z.B. der Wunsch nach individualisierten Fahrzeugen, zusätzlichen Verbesserungen, Regelwerksänderungen, Produktoptimierungen, Obsoleszenz und Einsatzprofil. Die Auswirkungen der regional- und netzspezifischen Anforderungen auf die Zulassung von Schienenfahrzeugen müssen transparent analysiert werden und daraus Lösungsansätze abgeleitet werden. Angestrebt werden sollten mehr funktionale Anforderungen, die auch eine Anpassung von Fahrzeugen sowie Innovationen am Fahrzeug ermöglichen und zugleich die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung beibehalten wird.

UAG 4: Fahrzeugtechnik

Die Unterarbeitsgruppe Fahrzeugtechnik beschäftigt sich mit dem Harmonisierungspotenzial insbesondere im Bereich Antriebstechnologien. Hierzu gehören zum Beispiel die Nutzung der Fahrzeugnutzflächen oder der Reichweite von Battery Electric Multiple Units (BEMU). Bezogen auf die fahrdynamische Leistungsfähigkeit sollen fahrdynamische Referenzkategorien oder auch höchstgeschwindigkeitsabhängige Referenzkategorien entwickelt und diskutiert werden. Ziel ist es, das Fahrzeug über den gesamten Lebenszyklus zu denken und das Weiternutzungspotenzial zu erhöhen. Die UAG arbeitet dabei auch an der Schnittstelle zu den Unterarbeitsgruppen Fahrzeugdimensionen sowie Fahrzeuginnenraum.

UAG 5: Innenraumgestaltung

Ziel der Unterarbeitsgruppe Innenraumgestaltung ist die Reduktion der hohen Variantenvielfalt bei gleichzeitiger Beibehaltung regionaler Gestaltungsmöglichkeiten des Fahrzeuginneren. Die Innenraumvorgaben sollen möglichst funktional sein und die Steigerung des Fahrgastkomforts weiterhin im Vordergrund stehen. Gleichzeitig können damit zeitliche und kostenseitige Einsparungen im Fahrzeugdesign und im Rahmen der Lastenhefterstellung erreicht werden. Perspektivisch soll ein Auswahlkatalog der Innenraumbestandteile für die Fahrzeugkonfiguration geschaffen werden.

UAG 6: Betrieb und Führerstand

In der Unterarbeitsgruppe Betrieb und Führerstand soll die Gestaltung des Führerpults und des gesamten Führerraums soll vereinheitlicht werden. Es werden die Fokusthemen Führerstand und Ergonomie für das Betriebspersonal, Optimierung Fahrzeug und Betriebsprozess sowie Einführung von Innovationen behandelt. Als Randbedingungen werden die Anforderungen aus EN/DIN 16186-1 bis 16186-4 sowie die UIC 612 berücksichtigt. Ziel ist es, eine einheitliche Definition der Betriebsprozesse zu erarbeiten und somit die Grundlage für Standardisierung und Vergleichbarkeit zu schaffen. Die Einführung von Innovationen soll erarbeitet und priorisiert werden, damit beispielsweise die Basis einer einheitlichen Tf-Karte, eines gemeinsamen Vorgehens zur Nachfolge von EBuLa oder Fahrerassistenzsysteme zum Energiesparen und den BEMU-Betrieb geschaffen wird. Maßgebend sind Anforderungen und Schnittstellen der Infrastrukturbetreiber vom Fahrweg, über Serviceeinrichtungen bis zur Übergabe von Fahrplandaten.

UAG 7: Finanzierung

Die UAG Finanzierung beschäftigt sich mit möglichen Ansätzen der Standardisierung von Finanzierungsinstrumenten, wie z. B. Wiedereinsatzgarantien und Kapitaldienstgarantien. Ziel ist es, innerhalb der jeweiligen Instrumente einheitliche Formulierungen zu entwickeln und dem Markt Vorschläge zur Verfügung zu stellen, die bei der Fahrzeugausschreibung Zeitersparnis und Kostenvorteile ermöglichen.


Aus der Fachpresse


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