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18. Oktober 2022

SPNV-Finanzierung bleibt Aufgabe des Bundes

Forderung des BSN: Bestehende und künftige SPNV-Verkehrsleistungen müssen zu 100 Prozent aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes bezahlt werden

Das Regionalisierungsgesetz hat die Übertragung der Zuständigkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) an die Länder und das Bereitstellen der entsprechenden Finanzmittel für die Bestellung der Verkehrsleistungen durch den Bund festgelegt. Die SPNV-Aufgabenträger haben diese Aufgabe zu einem Erfolgsmodell geführt und befördern mit attraktiven Fahrzeugen und abgestimmten, umfangreichen Taktfahrplänen auf den bestellten Schienennahverkehren viele Millionen mehr Fahrgäste als noch vor der Bahnreform.

„Die Mitglieder im Bundesverband SchienenNahverkehr gestalten mit großem Engagement und aus voller Überzeugung die Klima- und Verkehrswende. Sich daraus ergebende Mehrverkehre müssen zusätzlich zu den enormen Kostensteigerungen bezahlt werden. Daher benötigen wir im Regionalisierungsgesetz ein deutliches Bekenntnis des Bundes zu höheren Zuweisungen an die Länder“, stellt Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr klar.

 „Natürlich müssen die Länder diese Mittel insbesondere für den SPNV verwenden. Die Aufnahme weiterer Ergänzungen im Regionalisierungsgesetz, wie eine hälftige Finanzierung der straßengebundenen Verkehre durch den Bund, begrüßen wir, dies darf jedoch nicht zulasten der umweltfreundlichen Schiene erfolgen“, fordert Thomas Prechtl.

Bildnachweis: © Holger Jacoby