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7. Mai 2020

Signal auf grün: Bundestag stellt sicher, dass Erhöhung der Regionalisierungsmittel vollständig bei Aufgabenträgern ankommt

Weichen gestellt für mehr klimafreundlichen Nahverkehr auf der Schiene // Regionalisierungsmittel können nun in voller Höhe dem SPNV zugutekommen // Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes wichtiges Signal für Zukunftsfähigkeit des SPNV in der Krise

Der Bundestag hat heute die Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) beschlossen. Dadurch werden die zusätzlichen Regionalisierungsmittel nicht durch höhere Trassen- und Stationsentgelte entwertet. Ein wichtiges Signal für die Branche: „Die Länder können die Regionalisierungsmittel nun in voller Höhe für die Stärkung des Nahverkehrs auf der Schiene nutzen. Gerade in diesen Zeiten ist dies von großer Bedeutung, um den SPNV zukunftsfähig aufzustellen“ so Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der BAG-SPNV.

Als Teil des Klimapaketes hatte der Bundestag 2019 auch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Umfang von insgesamt 5,2 Mrd. Euro bis 2031 beschlossen. Aufgrund einer bestehenden gesetzlichen Koppelung der Trassen- und Stationsentgelte an die Erhöhung der Regionalisierungsmittel wären ohne die Gesetzesänderung rund 50 Prozent der Regionalisierungsmittel direkt an die Infrastrukturunternehmen geflossen, ohne dass diese dafür auch mehr Leistung erbracht hätten.