Skip to main content
7. September 2021

Schlamperei oder bewusste Irreführung? Kostendeckungsbericht der Bundesregierung impliziert fälschlicherweise eine geringere Kostendeckung des SPNV

Kostendeckungsgrad des SPNV liegt unverändert bei knapp 50 Prozent

Im aktuell vorgelegten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen Personennahverkehr wurde für 2018 eine – scheinbar – dramatisch geringere Kostendeckung des SPNV von nur noch 28,9 Prozent aus Fahrgeldeinnahmen suggeriert – nach 48,8 Prozent im Jahr 2016.

Anteil der Fahrgeldeinnahmen am Gesamtaufwand gleichgeblieben

„Diese Darstellung ist komplett falsch“, sagt Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands SchienenNahverkehr. „Bereits als Mitglied des Beirats, der die Erstellung des Berichts begleitet hat, habe ich auf diese völlig verkürzte Darstellung hingewiesen. Richtig ist: Am Kostendeckungsgrad des SPNV hat sich nichts verändert. Er liegt bei annähernd 50 Prozent. Gegenüber den Vorjahren wurden durch den Gutachter einzig die Buchungskonten neu zugewiesen und dadurch die Fahrgeldeinnahmen bei Bruttoverträgen jetzt faktisch als Zuschüsse deklariert. Es ist absolut bedauerlich, dass eine Erläuterung über die Hintergründe nur ansatzweise in einer Fußnote und zudem so unverständlich erfolgt, dass selbst die Fachpresse dies nicht richtig einordnen konnte.“, so Zerban weiter. „Es stellt sich die Frage, was die Bundesregierung mit dieser irreführenden Darstellung zu Lasten des SPNV der Länder bezwecken möchte.“

Fahrgeldeinnahmen erhöhen den Kostendeckungsgrad – unabhängig von der Vertragsart

Zur Klarstellung: In Bruttoverträgen trägt der Besteller (Aufgabenträger) das Einnahmerisiko bei den Fahrgeldeinnahmen. Bislang wurden die vereinnahmten Fahrgelder – richtigerweise – als Kostendeckungsanteil durch Fahrgeldeinnahmen ausgewiesen. Ab 2018 wird das für die interne Kostenzuweisung des Berichts verwendete Konto für die Abführung des Fahrgelds an die Besteller im Fahrgeld und nicht mehr im Bestellerentgelt ausgewiesen. Dadurch sinkt scheinbar der Kostendeckungsgrad, obwohl weder die Fahrgeldeinnahmen weniger noch die Belastungen für die Besteller höher geworden sind.