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12. November 2014

Kann der SPNV auch künftig die LuFV nachhaltig mitfinanzieren?

Höhe der Regionalisierungsmittel von großer Bedeutung für die Erfüllung der LuFV

„Ohne angemessene Ausstattung der Länder mit Regionalisierungsmitteln ist die LuFV (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB AG) auf tönernen Füßen gebaut“, so Dr. Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV im Vorfeld der anstehenden Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt.

Während der Bund viel Zeit und Energie in die Ausarbeitung der neuen LuFV mit der DB AG gesetzt hat, ist ein vergleichbares Handeln bei der Neufestlegung der ab 2015 gültigen Regionalisierungsmittel nicht erkennbar.

Dies wäre kurzsichtig, denn ohne eine vernünftige Ausstattung der Länder mit Mitteln für den SPNV können die für die LuFV hinterlegten Annahmen nicht realisiert werden: So sollen die Infrastrukturunternehmen der DB AG mehrere Hundert Millionen € Gewinn erzielen. Dieser soll vollständig abgeführt werden, um anschließend wieder für Investitionen ins Bestandsnetz zur Verfügung zu stehen.

Zur Erwirtschaftung dieser Gewinne gibt es nur zwei Möglichkeiten: mehr Verkehr oder höhere Nutzungsentgelte. Eine deutliche Steigerung der Nachfrage nach Trassen oder Stationshalten ist kurzfristig kaum zu erwarten. Somit ist von einer Steigerung der Einnahmen aus Nutzungsentgelten auszugehen. Hiervon wäre der SPNV überproportional betroffen.

Die Aufgabenträger können jedoch nur dann entsprechende Verkehrsmengen bestellen, wenn die Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln dies auch zulässt. Die derzeit für 2015 vorgesehenen Mittel, die ohne Fortschreibung auf dem Niveau von 2014 liegen sollen, erfüllen diesen Anspruch jedenfalls nicht. Daher fordern die Aufgabenträger den Bund auf, zeitnah auf der Grundlage des Ländergutachtens die neue Höhe der Regionalisierungsmittel ab 2015 festzusetzen und dabei auch die Finanzierungskreisläufe im Zusammenspiel mit der LuFV zu berücksichtigen. Nur so kann das gemeinsame Ziel erreicht werden, den Infrastrukturzustand zu verbessern.

„Die Spielräume sind ausgereizt. Ohne eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel sind in Kürze Abbestellungen von Zugleistungen zu erwarten, was in der Folge zu rückläufigen Erlösen aus Trassen- und Stationsentgelten und damit zu reduzierten Gewinnen führt. Und ohne diese können die Ziele der LuFV nicht erfüllt werden“, so Geyer abschließend.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) ist die Interessensvertretung der Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs: Wir organisieren den Informationsaus­tausch zwischen unseren Mitgliedern, erarbeiten Konzepte für die Weiterentwicklung des SPNV, vertreten die Inte­ressen der Aufgabenträger des SPNV gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen und Verbänden und beraten den Bund, die Länder, Zweckverbände, Parlamente und Behörden zu allen Fragen des SPNV.