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16. Dezember 2014

Fortschreibung der Regionalisierungsmittel für 2015 ist Mogelpackung

Langfristige Sicherheit auf deutlich höherem Niveau für Bestand des SPNV notwendig

Wenn das Bundeskabinett am 17.12.2014 die Gesetzesinitiative des BMVI beschließen sollte, steigen die Regionalisierungsmittel, mit denen die Länder den Nahverkehr auf der Schiene bestellen, in 2015 mit 1,5%. Das ist auf jeden Fall besser als die bisherige Entscheidung des Bundes, die Mittel auf dem Niveau von 2014 zu belassen.

„Diese Aktion darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das neue Gesetz letztendlich eine Mogelpackung darstellt“, sagte Dr. Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV, „denn auf diesem Weg lenkt der Bund vom eigentlichen Problem ab, dass die Höhe der Regionalisierungsmittel als solche nicht ausreicht, um den Bestand des heutigen Personennahverkehrs auf der Schiene langfristig zu sichern.“

Nach dem Regionalisierungsgesetz wäre der Bund verpflichtet gewesen, die Höhe der Regionalisierungsmittel beginnend ab dem Jahr 2015 langfristig neu festzusetzen. Hierzu gibt es zwei Gutachten. Eines der Länder, eines des Bundes, die beide seit mehreren Monaten vorliegen. Beide belegen die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Regionalisierungsmittel sowie eine deutlich höhere Fortschreibung als die jetzt wieder aufgenommenen 1,5%.

Für die BAG-SPNV stellt sich die Frage ob der Bund bewusst zunächst jegliche Fortschreibung bei der Verabschiedung des Haushalts ausgesetzt hat, in der Hoffnung, dass sich die Länder mit einer nachgeschobenen geringfügigen Dynamisierung bereits zufrieden geben würden. Falls dies das Ziel gewesen sein mag, wurde es nicht erreicht, da die Länder zu Recht weiterhin ihre eigene Bundesratsinitiative als Verhandlungsgrundlage für eine langfristige Neufestsetzung aufrechterhalten.

„Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) braucht langfristige Verlässlichkeit und kein Stückwerk, wie es der Bund gerade vorlegt“, so Geyer weiter. Die Verträge der Aufgabenträger mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen laufen bis zu 22,5 Jahre, damit wirtschaftliche Angebote überhaupt erzielt werden können. Zur Re-Finanzierung sind Regionalisierungsmittel in Höhe von 8,5 Mrd. € p.a. für eine langfristige Sicherung des SPNV notwendig. Dies bestätigt das Gutachten der Länder. Nur so werden die Aufgabenträger auch in den kommenden Jahren in die Lage versetzt, den Fahrgästen ein angemessenes, modernes und nachfragegerechtes Leistungsangebot bieten zu können. Mindestens genauso wichtig wie die absolute Höhe der Regionalisierungsmittel ist darüber hinaus eine Dynamisierung, die den tatsächlichen Kostenentwicklungen und dabei insbesondere den hohen Preisfortschreibungen der DB-Eisenbahninfrastrukturgesellschaften im Eigentum des Bundes entspricht.

Damit die Aufgabenträger in der Lage sind, fristgerecht ihre Leistungsbestellungen für 2016 vorzunehmen, ist es notwendig, bis Mitte März 2015 Sicherheit hinsichtlich der künftigen und langfristig gesicherten Höhe und Dynamisierung der Mittel zu haben. Anderenfalls müssen die Aufgabenträger Abbestellungen vornehmen, um nicht wie 2015 in das Risiko der Unterdeckung zu laufen. Entsprechende Szenarien befinden sich bereits in Vorbereitung.

Die BAG-SPNV fordert daher den Bund auf, nicht nur kurzfristig und ungenügend für 2015 nachzubessern, sondern endlich in Verhandlungen mit den Ländern auf Grundlage des Ländergutachtens zu treten und die hierbei erzielten Ergebnisse rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft treten zu lassen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) ist die Interessensvertretung der Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs: Wir organisieren den Informationsaus­tausch zwischen unseren Mitgliedern, erarbeiten Konzepte für die Weiterentwicklung des SPNV, vertreten die Inte­ressen der Aufgabenträger des SPNV gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen und Verbänden und beraten den Bund, die Länder, Zweckverbände, Parlamente und Behörden zu allen Fragen des SPNV.