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13. Oktober 2015

Finanzierung des Nahverkehrs jetzt sichern!

Vermittlungsausschuss muss Bund-Länder-Einigung konkretisieren

Am 24. September haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten am Rande des „Flüchtlingsgipfels“ Eckpunkte für die künftige Höhe, Entwicklung und Verteilung der Regionalisierungsmittel beschlossen. Außerdem setzten sie einen Rahmen für die künftige Infrastrukturfinanzierung. Die BAG SPNV begrüßt diese Grundsatzeinigung. Jetzt geht es darum, die Vereinbarungen zu konkretisieren und in ein die Finanzierung des Nahverkehrs langfristig sicherndes Gesetz zu fassen.

„Wir brauchen jetzt schnell Klarheit über das Gesamtpaket. Die muss der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 14. Oktober schaffen.“, forderte Dr. Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV. Geyer weiter: „Die Einigung geht in die richtige Richtung. Sie ist aber nicht viel wert, wenn nicht gleichzeitig die Infrastrukturkosten wirksam begrenzt werden – für Trassen und Stationen.“

Die BAG SPNV erwartet vom Vermittlungsausschuss insbesondere:

  • Eine Klärung darüber, wie mit dem laufenden Jahr 2015 umgegangen wird.
  • Eine Darstellung, wie die künftige Steigerung der Infrastrukturentgelte auf die jährliche Dynamisierungsrate von 1,8 % begrenzt wird, da nur so die Ende September vereinbarte Neufestlegung der Regionalisierungsmittel auf Dauer nachhaltig wirken kann.
  • Eine Klarstellung, dass auch Stationsentgelte als Infrastrukturnutzungsentgelte in ihrer jährlichen Preissteigerung auf die Höhe der Dynamisierungsrate von 1,8 % zu begrenzen sind.
  • Die Festlegung der Laufzeit des neuen Regionalisierungsgesetzes bis mindestens 2030.
  • Eine Klarstellung, dass es sich bei den genannten GVFG-Mitteln nicht um die Entflechtungsmittel handelt, die im Rahmen des Bund-/Länder-Finanzausgleichs diskutiert werden.

Darüber hinaus sollte der Vermittlungsausschuss prüfen, ob die Verteilung der Mittel auf die Länder nach dem „Kieler Schlüssel“ auch bei dem nun gefundenen Kompromiss mit 8,0 Mrd. € als Ausgangswert langfristig für alle Bundesländer einen auskömmlichen und angemessenen Nahverkehr auf der Schiene ermöglicht.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) ist die Interessensvertretung der Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs: Wir organisieren den Informationsaustausch zwischen unseren Mitgliedern, erarbeiten Konzepte für die Weiterentwicklung des SPNV, vertreten die Interessen der Aufgabenträger des SPNV gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen und Verbänden und beraten den Bund, die Länder, Zweckverbände, Parlamente und Behörden zu allen Fragen des SPNV.

Ansprechpartner für die Presse:

Frank Zerban

Email: zerban@bag-spnv.de

Telefon: 030- 81 61 60 99 0