Erhöhung der Regionalisierungsmittel: Bundestag bestätigt Handlungsbedarf!
Als Teil des Klimaschutzpaketes hat der Bundestag Ende 2019 die Erhöhung der Regionalisierungsmittel beschlossen. Bis 2031 wurden insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro zusätzlicher Mittel hierfür ausgewiesen. Mit diesen Mitteln sollten insbesondere Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzlich bestellt werden. Dies solle vor allem Pendlerinnen und Pendlern zugutekommen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV) hat bereits im Rahmen der Anhörung im November 2019 darauf hingewiesen, dass nach geltender Rechtslage diese Darstellung falsch ist.
Die Hälfte der zusätzlichen Regionalisierungsmittel fließen aktuell direkt an die DB
Wegen einer Passage im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) fließen von den zusätzlichen fünf Milliarden Euro rund 2,5 Milliarden Euro direkt als verdeckte Finanzierung an DB Netz und DB Station&Service – und das ohne jegliche Mehrleistung der beiden Infrastrukturunternehmen. Ohne eine Anpassung des rechtlichen Rahmens würden also bis 2031 von den insgesamt fünf Milliarden Euro tatsächlich nur insgesamt 2,5 Milliarden Euro für zusätzliche Leistungsbestellungen im SPNV zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund freuen sich die Aufgabenträger, dass sich der Bundestag vom Grundsatz her die Forderung der BAG-SPNV zu eigen gemacht hat und im Zuge der Evaluierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes die Weichen für die vollständige Bereitstellung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel an die Aufgabenträger – und damit im Sinne der Fahrgäste – stellen will. Wichtig ist hierbei, dass die notwendige Anpassung rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgt, damit auch die ersten 150 Millionen Euro nicht zur Hälfte an die Infrastrukturunternehmen der DB fließen.
Weitere Anpassungen im ERegG umsetzen
Zudem sollten im Zuge der Anpassung des ERegG weitere Geburtsfehler dieses Gesetzes behoben werden. So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass viele Aufgabenträger als zuständige Stelle gar keine direkten Verträge mit DB Station & Service zu Verbesserungen an den Stationen schließen dürfen, weil laut ERegG für solche Vereinbarungen zwingend Gebietskörperschaften Vertragspartner sein müssen.
Die anstehende Evaluierung des ERegG ist somit eine echte Chance, den Schienenverkehr insgesamt weiter zu stärken – sie muss nur richtig genutzt werden.