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23. Februar 2015

Erfolgsmodell SPNV nicht gefährden!

Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs fordern einstimmig umgehende Umsetzung der Initiative der Bundesländer

Bei der heutigen Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages äußerte der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (BAG-SPNV), Dr. Thomas Geyer, sein Unverständnis darüber, dass die Bundesregierung nur einen Gesetzentwurf mit Gültigkeit für das Jahr 2015 eingebracht hat, der zudem nur den Mangel der vergangenen Jahre fortführt und keine Perspektiven enthält.

Auch wirke der Hinweis nicht, dass „zeitnah“ eine Neuregelung der Regionalisierungsmittel ab 2016 erzielt werden soll, da offensichtlich bei der Politik nicht angekommen ist, dass die Aufgabenträger bereits jetzt Planungssicherheit benötigen, denn sie müssen in diesen Wochen die Bestellungen für 2016 auslösen.

Anhand der Ergebnisse des Gutachtens der Länder erläuterte Dr. Geyer bei der Anhörung erneut die Forderungen der Aufgabenträger:

– Anpassung der Regionalisierungsmittel auf den nachgewiesenen aktuellen Bedarf von 8,5 Mrd. €

– Fortschreibung der Regionalisierungsmittel mit 2%

– Sofern die Kosten für die Benutzung der Gleise und Bahnhöfe stärker als 2% steigen, Ausgleich durch den Bund, denn diese Trassen- und Stationskosten betragen ca. 50 % der Kosten des Schienenpersonennahverkehrs

– Planungssicherheit zur Absicherung der sehr langen Vertragslaufzeiten im SPNV, daher Laufzeit der neuen Revision bis 2029

„Die Gesetzesinitiative des Bundes ist nur Stückwerk und führt zu Abbestellungen von Eisenbahnverkehren. Einzig die Bundesratsinitiative kann auf der Grundlage des Ländergutachtens den SPNV langfristig sichern und die Erfolgsgeschichte des SPNV fortsetzen“, machte Dr. Geyer deutlich.

Dr. Geyer warnte eindringlich vor den Auswirkungen von weiterhin zu niedrigen Regionalisierungsmitteln. Sollten die Aufgabenträger gezwungen sein, Abbestellungen vorzunehmen, würden diese überproportional ausfallen, da sowohl bei den Verkehrsunternehmen als auch bei den Infrastrukturunternehmen erhebliche Fixkosten bestehen bleiben. Darüber hinaus führen Mindereinnahmen bei den Infrastrukturunternehmen vor allem der DB AG dazu, dass diese gegenüber dem Bund ihre Verpflichtungen aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zur Mitfinanzierung der Streckenerneuerung nicht mehr in vollem Umfang bedienen können, wenn die prognostizierten Gewinne nicht realisiert werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) ist die Interessensvertretung der Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs: Wir organisieren den Informationsaus­tausch zwischen unseren Mitgliedern, erarbeiten Konzepte für die Weiterentwicklung des SPNV, vertreten die Interessen der Aufgabenträger des SPNV gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen und Verbänden und beraten den Bund, die Länder, Zweckverbände, Parlamente und Behörden zu allen Fragen des SPNV.