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5. September 2022

Entlastungspaket legt Grundstein für Folgeregelung zum bisherigen 9-Euro-Ticket

Vorab muss jedoch das bisherige Fahrplanangebot durch zusätzliche Finanzmittel gesichert werden

Die Bundesregierung hat als Teil des dritten Entlastungspaketes zugesagt, ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket mit jährlich 1,5 Milliarden Euro zu bezuschussen, wenn die Länder ihrerseits die gleiche Summe dazu beitragen.

„Der Bundesverband SchienenNahverkehr begrüßt ausdrücklich, dass der Bund mit einer dauerhaften Zusage von 1,5 Milliarden Euro jährlich ein deutschlandweit gültiges Folgeticket unterstützen will, sofern die Länder den gleichen Betrag beisteuern. Auf dieser Grundlage wird der ÖPNV in Deutschland deutlich attraktiver und seine Nutzung für viele erheblich einfacher“, kommentiert Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands SchienenNahverkehr die gestrige Entscheidung.

Eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg dieses neuen Tickets ist jedoch, dass zumindest das heutige Angebot aufrechterhalten und idealerweise mit steigender Nachfrage auch ausgebaut werden kann.

Durch die in den letzten beiden Jahren stark gestiegenen Energie- und Materialkosten sowie deutlich höhere Löhne ist der Schienenpersonennahverkehr bereits in diesem Jahr unterfinanziert. „So gut und wichtig das Signal der Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger mit der Zusage zur Co-Finanzierung eines Deutschlandtickets ist, müssen wir jedoch anmahnen, dass wir noch spätestens im Oktober dieses Jahres eine Vereinbarung über zusätzliche Regionalisierungsmittel für 2022 und 2023 benötigen. Andernfalls müssen im kommenden Jahr umfassend Leistungen abbestellt werden, da diese mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr finanziert werden können,“ fordert Frank Zerban.

Zudem ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren die Kostenentwicklung deutlich über den bisher vereinbarten 1,8 Prozent Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel liegen wird. Daher ist eine Anpassung der Rate an die reale Entwicklung der Kosten ebenfalls unabdingbar, da ansonsten bereits ab dem kommenden Jahr erneut eine Unterdeckung mit dem Risiko einer Reduzierung des Fahrplanangebots droht.

Bildnachweis: © Holger Jacoby