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25. September 2015

Karriere
Einigung zu Regionalisierungsmitteln mit Perspektive

Zumindest das heutige Angebot ist langfristig gesichert

Lange bestand der Eindruck, dass der Bund eine langfristige Lösung für die Regionalisierungsmittel blockiert. Langwierige Verhandlungen im Vermittlungsausschuss waren zu befürchten, nachdem der Bund für 2015 nur den Status quo mit 1,5% fortschreiben wollte und keine Perspektive für die Zukunft geboten hatte.

Und plötzlich ging alles ganz schnell: Während des „Flüchtlingsgipfels“ zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten wurden nicht nur Entscheidungen zur aktuellen Flüchtlingssituation getroffen, sondern auch für die Zukunft der Regionalisierungsmittel.

„Ich freue mich über die Einigung von Bund und Ländern – vor allem wegen der langfristigen Perspektive“, kommentierte Dr Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV das Ergebnis des Gipfels. „Die Einigung erfüllt wesentliche unserer Forderungen. Mit den 8 Mrd. € und einer Laufzeit entsprechend des Vorschlag der Länder bis 2030, kann zumindest der heutige Verkehr langfristig gesichert werden“, so Dr. Geyer weiter.

Die mit 1,8% relativ gering ausgefallene Dynamisierung sieht die BAG-SPNV allerdings kritisch. Damit hier nicht erneut in naher Zukunft Einnahmen und Kosten erheblich auseinander driften, ist es von besonderer Bedeutung, dass die vereinbarte Begrenzung der Steigerung der Infrastrukturentgelte umgesetzt wird – und zwar nicht nur für die Nutzung der Trassen, sondern auch der Stationen. Darüber hinaus fordert die BAG-SPNV, dass zumindest alle fünf Jahre überprüft wird, ob die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel und die Preisentwicklung bei den Infrastrukturentgelten noch zueinander passen.

Im gefundenen Kompromiss werden allerdings verkehrliche Verbesserungen, die im Gutachten der Länder mit ca. 500 Mio. € pro Jahr hinterlegt wurden, nicht berücksichtigt. In welchem Umfang diese nunmehr umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten.

Sehr erfreulich ist nach Einschätzung der BAG-SPNV, dass das GVFG auch über 2019 hinaus ungekürzt fortgeführt wird. Hierdurch können auch größere Infrastrukturmaßnahmen im SPNV mit der Unterstützung des Bundes umgesetzt werden.

„Der Kompromiss zeigt, dass der Bund dem SPNV als einer tragenden Säule der umweltfreundlichen Mobilität auch in der Zukunft den dafür nötigen Raum gibt“, bewertet Dr. Geyer die Einigung abschließend.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) ist die Interessensvertretung der Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs: Wir organisieren den Informationsaustausch zwischen unseren Mitgliedern, erarbeiten Konzepte für die Weiterentwicklung des SPNV, vertreten die Interessen der Aufgabenträger des SPNV gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen und Verbänden und beraten den Bund, die Länder, Zweckverbände, Parlamente und Behörden zu allen Fragen des SPNV.

Ansprechpartner für die Presse:

Frank Zerban

Email: zerban@bag-spnv.de

Telefon: 030- 81 61 60 99 0