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8. Juli 2016

Einigung ERegG

Nach Einigung beim Eisenbahnregulierungsgesetz: Die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene ist jetzt langfristig gesichert

Lang hat es gedauert, aber nachdem Bundestag und Bundesrat dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) zugestimmt haben, ist jetzt die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene (SPNV) bis 2031 auf hohem Niveau gesichert.

Kürzlich wurden mit der Neufassung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) die Regionalisierungsmittel, mit denen die Länder SPNV finanzieren von 7,4 auf 8,2 Mrd. € erhöht. Mit dem nunmehr gefundenen Kompromiss zum ERegG ist sichergestellt, dass die Entgelte für die Nutzung von Trassen und Stationen nur noch in dem gleichen Umfang steigen dürfen wie die zur Finanzierung des SPNV an die Länder ausgereichten Regionalisierungsmittel.

„Wir freuen uns, dass der Bund seine Zusage vom letzten Herbst umgesetzt und für den SPNV eine belastbare Preisbremse bei den Entgelten für Trassen und Stationen eingeführt hat. Dadurch gehört die stetige Entwertung der Regionalisierungsmittel durch überproportional steigende Nutzungsentgelte für Trassen und Stationen der Vergangenheit an.“, begrüßte Dr. Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV, die Einigung von Bund und Ländern. „Zusammen mit der auf 8,2 Mrd. € deutlich erhöhten Mittelausstattung für die Länder kann so der Nahverkehr auf der Schiene für die nächsten 15 Jahre auf hohem Niveau fortgeführt werden. Dies ist ein sehr guter Tag für die Fahrgäste in den Regionen.“

Sollte sich zeigen, dass für DB Netz auch mit größten Anstrengungen letztendlich höhere Kostensteigerungen nicht vermeidbar sind, wäre es notwendig, im Zuge einer folgenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) einen entsprechenden Ausgleich herbeizuführen. Genau hierfür wurde im Gesetz eine entsprechende Prüfklausel für Ende 2018 eingearbeitet.

Neben der für den SPNV besonders wichtigen Preisbremse bei Trassen und Stationen wurden eine Vielzahl Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgenommen, wodurch ein tragfähiger Kompromiss zwischen den Interessen von Bund und Ländern herbeigeführt werden konnte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) ist die Interessensvertretung der Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs: Wir organisieren den Informationsaustausch zwischen unseren Mitgliedern, erarbeiten Konzepte für die Weiterentwicklung des SPNV, vertreten die Interessen der Aufgabenträger des SPNV gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen und Verbänden und beraten den Bund, die Länder, Zweckverbände, Parlamente und Behörden zu allen Fragen des SPNV.


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