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5. Dezember 2022

Deutschlandticket darf nicht zu Lasten Dritter eingeführt werden

BSN widerspricht Positionen von Verkehrsminister Wissing

Das Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro kann ein echter Game-Changer im ÖPNV werden – wenn vorab die Finanzierung gesichert ist.

Sowohl die Verkehrs- als auch die Finanzminister*innen der Länder sind sich einig, zur Einführung des Deutschlandtickets bei Bedarf auch höhere Kosten als die bisher zugesagten Mittel hälftig zu tragen.

„Mit dieser Zusage haben die Länder Ihren Teil erbracht, um das Deutschlandticket schnellstmöglich einführen zu können“, stellt Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN) fest. „Wenn Minister Wissing jetzt mit Verweis auf den Entwurf des Regionalisierungsgesetzes, mit dem die Länder ab 2022 eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten, versucht eine Verbindung zum Deutschlandticket herzustellen, liegt er falsch. Aus der Begründung zur Erhöhung der Mittel geht eindeutig hervor, dass diese dazu da sind, Abbestellungen zu verhindern, nicht aber, ein Deutschlandticket zu finanzieren“, so Prechtl weiter.

Alle sollen an Umsetzung arbeiten

Auf die Aussage von Minister Wissing in der Zeitung „Welt am Sonntag“ vom 03. Dezember 2022, dass sich jetzt alle an die Arbeit machen sollten, das Deutschlandticket umzusetzen, lässt sich festhalten: die Branche bereitet eine solche Umsetzung bereits intensiv vor, um im Falle einer umfassenden Finanzierung mit dem von der Politik geforderten neuen Tarif, schnellstmöglich an den Start gehen zu können. Der einzige Partner, der dies nicht macht, ist der Bund selbst.

Das gilt auch für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Grundlage für eine Einführung des Deutschlandtickets bilden. Denn bislang liegt noch kein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Dies wird hoffentlich zu Beginn des nächsten Jahres der Fall sein.

„Es ist leicht, von anderen zu fordern, sich in finanzielle Risiken zu begeben. Dabei verkennt der Minister jedoch die Tatsache, dass mitnichten nur die Länder ein solches Risiko tragen müssten, sondern eben auch unzählige Unternehmen und auch Aufgabenträger. Das ist ein klassischer Fall einer Vereinbarung zu Lasten Dritter. Das können wir so nicht akzeptieren“, so Prechtl abschließend.

Bildnachweis: © Holger Jacoby