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Bahnsteighöhe: Vorstoß des Bundes kommt zwanzig Jahre zu spät

Bahnsteige müssen barrierefrei sein und zu den Zügen passen

Der jetzige Vorstoß aus dem Bundesverkehrsministerium, Bahnsteige in Deutschland müssten generell auf die Höhe von 76 cm über der Schienenoberkante vereinheitlicht werden, kommt nach Einschätzung der BAG SPNV zwanzig Jahre zu spät und gefährdet die Erfolge beim Thema Barrierefreiheit.

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich im Regionalverkehr in Deutschland zwei Bahnsteighöhen etabliert. Einige Bundesländer (darunter ein Großteil der neuen Bundesländer) haben – in Abstimmung mit DB Station & Service – auf eine Bahnsteighöhe von 55 cm gesetzt, wie sie auch in Österreich, Frankreich und der Schweiz üblich ist.

BAG-SPNV-Hauptgeschäftsführer Frank Zerban: „Erst 2011 haben Bahn und Länder Bahnsteighöhenkonzepte abgestimmt, die sich an den tatsächlichen Rahmenbedingungen orientieren. Nur wenige Jahre später will der Bund jetzt mit der Brechstange ein anderes Vorgehen festschreiben. Das ist wirklich ärgerlich.“

Die Fahrzeuge im Nahverkehr seien heute auf die jeweilige Bahnsteighöhe ausgerichtet. Dadurch könnten Fahrgäste barrierefrei zusteigen. Die „Einheitshöhe“ führe hier zu neuen Barrieren.

Zerban ergänzt: „Allein für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben wir Anpassungskosten in Milliardenhöhe errechnet. Auch in Nordhessen, weiten Teilen von Rhein-land-Pfalz und Teilen von Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern bestehen große Netze mit 55 cm hohen Bahnsteigen, die mit Milliardenkosten angepasst werden müssten. Wir möchten mit dem Geld lieber den Nahverkehr ausbauen, als sinnlos Beton in die Gegend zu gießen.“

Viel wichtiger als eine Diskussion über 55 cm oder 76 cm hohe Bahnsteige zu führen sei es, so Zerban, die große Zahl der Bahnsteige, die immer noch nur eine Höhe von 38 cm oder niedriger haben, zu verringern. Der Bund sollte beide Bahnsteighöhen als gleichwertig anerkennen und bei den derzeit laufenden Abstimmungen mit den Ländern Sorgfalt vor Eile walten lassen.