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20. Januar 2021

BAG-SPNV: Mehr Platz im Nahverkehr durch Home-Office

Weiterhin reguläres Angebot // OP-Maskenpflicht hilfreich und umsetzbar

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV) begrüßt die heute von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr.

Reduzierung der Kontakte im Nahverkehr durch weniger Mobilität erreichen – Homeoffice-Vorgabe wichtiger Bestandteil

Die Aufgabenträger bestellen ungeachtet der derzeit geringen Auslastung weiterhin den Regelfahrplan im Nahverkehr auf der Schiene, damit in den Fahrzeugen des SPNV ein größtmöglicher Abstand zwischen den Fahrgästen eingehalten werden kann. Aus Sicht des Verbands ist die heute beschlossene Vorgabe, wo immer möglich Home-Office anzubieten, eine sehr gute Maßnahme, um das Pendleraufkommen in den Stoßzeiten zu entzerren. Sobald die Schulen wieder geöffnet werden, ist eine Entzerrung der Anfangszeiten der Bildungseinrichtungen ebenfalls sehr hilfreich. Durch diese Maßnahme kann angesichts der dann zu erwartenden Fahrgastnachfrage davon ausgegangen werden, dass in der Regel eine Besetzung von mehr als 30 Prozent nicht überschritten wird. Dies ist umso wichtiger als realistischerweise eine Einschränkung des Zustiegs in die Fahrzeuge des Nahverkehrs kaum verwirklicht werden könnte, da hierfür einerseits die Personale fehlen und andererseits die Ansammlung von wartenden Fahrgästen an den Stationen zu gegenteiligen Effekten führen würde. Auch ein Angebot von zusätzlichen Fahrten während der Stoßzeiten wird zumindest im Nahverkehr auf der Schiene vielerorts nicht möglich sein, weil insbesondere die dafür notwendigen Trassen nicht verfügbar sind.

Tragepflicht für medizinische statt FFP2-Masken ist guter Kompromiss

Die ebenfalls heute beschlossene weitergefasste Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im SPNV ist gegenüber der ursprünglich ebenfalls angedachten Festlegung ausschließlich FFP2-Masken zuzulassen, positiv zu bewerten: „Sie ist für die Fahrgäste voraussichtlich kurzfristiger umsetzbar und kann bei richtiger Anwendung ebenso einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrgästen leisten“, sagt Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der BAG-SPNV, die die Interessen der Aufgabenträger im Nahverkehr auf der Schiene vertritt. „Allerdings sollte damit niemand von der Nutzung des Nahverkehrs ausgeschlossen werden. Daher ist sicherzustellen, dass diese Einmalmasken einkommensschwachen Haushalten kostenfrei zur Verfügung stehen.“

Die weiteren Einschränkungen im Nahverkehr sind durch Bund und Länder zu kompensieren

Die BAG-SPNV weist darauf hin, dass die heute beschlossenen erweiterten Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung für den SPNV die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation der Branche weiter verschärfen werden. „Wenn durch behördliche Anordnungen das Angebot einerseits aus nachvollziehbaren Gründen unverändert bleiben muss und andererseits die Einnahmen dramatisch sinken, muss sowohl für die erhöhten Kosten als die verminderten Einnahmen durch einen weiteren Rückgang der Fahrgastzahlen ein Ausgleich gesichert sein“, so Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der BAG-SPNV. „Hier sind dann auch in 2021 sowohl der Bund als auch die Länder gefordert, den im Jahr 2020 etablierten Rettungsschirm auch für 2021 weiter zu führen und entsprechend auszustatten.“