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26. Februar 2021

BAG-SPNV: „ETCS ohne Fahrzeugausstattung ist wie Oberleitung ohne Strom“

BAG-SPNV unterstützt Forderung des Verkehrsausschusses im Bundesrat nach Aufnahme von ETCS-Fahrzeugausrüstung in Deutschen Aufbau- und Resilienzplan // zeitnahe Finanzierungszusage des Bundes notwendig

Als einen „Quantensprung bei der Finanzierung des Zugsicherungssystems ETCS in Fahrzeugen“ hat Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der BAG-SPNV, den jüngsten Vorschlag des Verkehrsausschusses im Bundesrat bezeichnet, die ETCS-Fahrzeugausstattung in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) aufzunehmen. Denn das Zugsicherungssystem funktioniert nur, wenn auch die Fahrzeuge mit den entsprechenden Infrastruktur-Bestandteilen ausgestattet sind. Bisher war aber bei der flächendeckenden Ausrüstung des Schienennetzes der DB mit dem digitalen Zugsicherungssystem ETCS, die im letzten Jahr als Bestandteil der Digitalisierung der Schiene auf den Weg gebracht wurde, eine Finanzierung der zwingend notwendigen fahrzeugseitigen ETCS-Infrastruktur nicht vorgesehen.

Mit dem nun vom Verkehrsausschuss des Bundesrats aufgezeigten Weg kann die Finanzierung über den DARP gesichert werden. Notwendig dafür sind ca. 4 Mrd. Euro, wie ein durch das BMVI beauftragtes Gutachten im Jahr 2019 ermittelt hat. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (BAG-SPNV) erwartet von Bund und DB AG jetzt die volle Unterstützung für die Empfehlung des Bundesrats. „Wir freuen uns, dass der Verkehrsausschuss des Bundesrates mit seinem Vorschlag einen sehr guten Weg zur Finanzierung der fahrzeugseitigen ETCS-Infrastruktur aufgezeigt hat“, sagt Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der BAG-SPNV, die die Interessen der Aufgabenträger im Nahverkehr auf der Schiene vertritt, und gibt zu bedenken: „ETCS ohne Fahrzeugausstattung ist wie Oberleitung ohne Strom – in beiden Fällen fährt kein Zug“.

Der DARP ist Teil eines 750 Mrd. Euro schweren Wiederaufbauprogramms der EU aus dem Deutschland mehr als 22 Mrd. Euro zusätzliche EU-Mittel zur Verfügung stehen. Mit der Aufnahme der Fahrzeugfinanzierung in den Resilienzplan, würde nicht nur die Ausstattung von Neufahrzeugen, sondern auch die später notwendigen Umrüstungen von Bestandsfahrzeugen ermöglicht.

Zum Hintergrund:

Die Schieneninfrastruktur ist in Deutschland an vielen Stellen stark veraltet, eine Modernisierung längst überfällig. Daher haben BMVI, Deutsche Bahn, VDB und das EBA im vergangenen Jahr die Beschleunigung der dringend benötigten Digitalisierung der Schiene in einem Memorandum of Understanding vereinbart. Demnach wird eine Umsetzung bis 2035 angestrebt. Unbeantwortet blieb aber, wie die Infrastrukturkomponenten für ETCS, die in die Fahrzeuge verlagert werden, finanziert werden sollen.

Für den Übergang bis zur vollständigen Digitalisierung ist eine Doppelausrüstung unvermeidbar. Eine Ausrüstung sowohl für eine herkömmliche Signalisierung als auch für ETCS in Fahrzeugen ist volkswirtschaftlich günstiger als eine Doppelausrüstung des Schienennetzes. Das hat ein vom BMVI in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2019 gezeigt. Demzufolge liegt der volkswirtschaftliche Vorteil bei sieben Mrd. Euro. Damit dieser Vorteil erzielt werden kann und die Fahrzeuge bei Inbetriebnahme von ETCS-Strecken verfügbar sind, ist es notwendig, dass bereits jetzt alle neu zu bestellenden Fahrzeuge mit den für ETCS notwendigen Komponenten ausgestattet werden. Ohne eine Finanzierung dieser Komponenten durch den Bund, gäbe es für die Aufgabenträger keinen Anreiz, Neufahrzeuge, die in vier Jahren geliefert werden, schon heute mit den sehr kostenintensiven ETCS-Komponenten zu bestellen.