Skip to main content
10. November 2020

BAG-SPNV: Digitale Schiene bleibt mit analogen Fahrzeugen auf der Strecke

Mobiler Teil der Infrastruktur muss durch EU oder Bund finanziert werden // Ohne ETCS-Infrastruktur in den Fahrzeugen fährt später kein Zug

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (BAG-SPNV) begrüßt das Engagement von Staatssekretär Enak Ferlemann, sich für die Förderung des mobilen Teils des Zugsicherungssystems ETCS (European Train Control System) einzusetzen. Dieser hatte jüngst eine Förderung durch die EU im Rahmen des Green Deal angeregt. Die BAG-SPNV unterstützt diese Idee grundsätzlich, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die kostenintensive Umsetzung der erforderlichen Fahrzeugnachrüstung für den SPNV nur bei voller Kostenübernahme durch Dritte gesichert werden kann. Das Ob und Wie der entsprechenden Förderung ist nach langen Diskussionen nun zeitnah, verlässlich und nachhaltig gemäß dem Rollout-Plan der Streckendigitalisierung zu regeln und die Unsicherheit für Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger zu beenden.

Anteilige Förderung der EU macht Unterstützung durch den Bund notwendig

Da in der Regel eine Förderung durch die EU nur einen Teil der Kosten abdecken würde, wäre eine zusätzliche Komplementärförderung durch den Bund nach Auffassung der BAG-SPNV unbedingt erforderlich. Denn die Einführung des Zugsicherungssystems ETCS ist wesentlich für die Zukunft der Schiene: „ETCS ist eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung der Kapazität sowie der Zuverlässigkeit und damit für das Erreichen der Verkehrswende. Damit ETCS überhaupt zu einer Erhöhung der Kapazität führt, ist es besonders wichtig, dass der SPNV, der für zwei Drittel aller Verkehre auf dem Netz der Deutschen Bahn steht, komplett mit ETCS ausgestattet ist. Denn ohne entsprechend ausgestatteter Fahrzeuge wäre ETCS letztendlich nicht funktionsfähig“ so Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der BAG-SPNV, die die Interessen der SPNV-Aufgabenträger vertritt.

Da bei der ETCS-Technik Funktionen, die heute in der streckenseitigen Infrastruktur liegen, in die Fahrzeuge verlagert werden, sieht die BAG-SPNV den Bund nicht zuletzt auch deswegen bei der Finanzierung in der Pflicht: „Die Schieneninfrastruktur ist Sache des Bundes und darf sich nicht nur auf die reinen streckenbezogenen Anteile bei DB Netz beziehen“ fordert Zerban. Damit die Züge des Nahverkehrs zum richtigen Zeitpunkt mit ETCS ausgestattet werden können, muss die Förderung entsprechend des Ausbauplans für ETCS zur Verfügung stehen.