Bundesschienenwegeausbaugesetz: Aufgabenträger unter existenziellem Druck
Einigung auf Kosten anderer?
Auch wenn Bundestag und Bundesrat sich gestern im Vermittlungsausschuss auf die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes verständigt haben, bleibt ein herber Nachgeschmack: Den Weg frei für eine schnellere Modernisierung des maroden Eisenbahnnetzes zu machen ist ein elementarer Schritt. Der Punkt, dass mit der geplanten Generalsanierung des deutschen Schienennetzes und somit bei Vollsperrungen wichtiger Eisenbahnmagistralen enorme Kosten anfallen, brennt jedoch weiter.
Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN), erklärt: „Wir sind zwar froh, dass der Vermittlungsausschuss nun endlich eine Einigung herbeigeführt hat, doch es muss klar sein: Aufgabenträgern, also den Institutionen, die den Verkehr tatsächlich bestellen, wird eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung und damit einhergehende Risiken zugemutet – ohne Mitspracherecht. Unserer Meinung nach ist dies ein fragliches und nicht verursachungsgerechtes Vorgehen. Zudem darf die Finanzierung des SEV nicht überbürokratisiert werden und muss auch Mischkonzepte aus Ersatzverkehren mit Bussen und auf der Schiene auf Umleiterstrecken umfassen.“
Jan Görnemann, Sprecher der Geschäftsführung des BSN, ergänzt: „Wenn wir Digitalisierung systemisch denken wollen, muss allen klar sein: Ohne Fahrzeuge, die mit ETCS ausgerüstet sind, nutzt die gesamte digitale Streckeninfrastruktur nichts! Offensichtlich ist auch: Die DB InfraGO wird vornehmlich von der Digitalisierung profitieren. Deshalb muss der Bund die Umrüstung der Fahrzeuge auch finanzieren.“
Dank und Blick gen Zukunft
Grundsätzlich steht der BSN dafür ein, die Sanierung der maroden und rückständigen Schieneninfrastruktur des Bundes sowohl inhaltlich als auch finanziell zu unterstützen. Thomas Prechtl: „Wir danken den Ländern, die sich für die Branche eingesetzt haben und reichen weiterhin dem Bund und der Infrastruktursparte der Deutschen Bahn AG, DB InfraGO, für die nächsten schwierigen Jahre die Hand. Wir erwarten jedoch, dass diese Geste nicht auf Reserviertheit stößt und ein Dialog geführt wird, der die existenziellen Interessen aller Branchenbeteiligten berücksichtig. Denn die neuerliche Einigung zu diesem Gesetz zeigt: Der eigentliche Wille ist da – und bei den anstehenden Herausforderungen der nächsten Jahre muss auch noch mehr gehen, denn wir brauchen überjährige Planungssicherheiten bei Verkehrsverträgen, die auf mehr als eine Dekade angesetzt sind. – Für einen gerechten Wettbewerb auf der Schiene!“
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