Ausbau der Schiene beschleunigen und vereinfachen
Heute hat das Kabinett das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Die SPNV-Aufgabenträger begrüßen, dass Infrastrukturvorhaben damit in Zukunft schneller umgesetzt werden können.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 17.12.2025 beschlossen, dass Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf den Weg zu bringen. Kurz zuvor hat sich auch der Koalitionsausschuss klar zu einer Reform bekannt.
Basierend auf einem Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse für die Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen deutlich vereinfacht und damit Bau und Umsetzung beschleunigt werden.
Es wird endlich festgestellt, dass Aus-, Neu- und Ersatzneubau von Schienenwegen im überragenden öffentlichen Interesse sind. Zu begrüßen ist, dass für die Elektrifizierung kürzerer Strecken bis 60 Kilometer sowie nach Naturkatastrophen und für Digitalisierungsprojekte an Bestandsstrecken auf Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden kann. Weiterhin sollen sämtliche Schienenvorhaben bei Abwägungsentscheidungen grundsätzlich prioritär behandelt werden sollen. Damit können auch komplexe Instandhaltungsvorhaben der Bahn von den vorgesehenen Gesetzesänderungen profitieren.
Schlankere und schnellere Prozesse können zudem das Risiko immer steigender Kosten bei zu langen Planungshorizonten mit dazugehörigen Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren deutlich senken. Letztere werden digitalisiert und versprechen damit, ebenfalls einfacher und schneller bearbeitet werden zu können.
Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN) lobt die Initiative der Bundesregierung: „Aus- und Neubau im Schienenverkehr unterliegen seit jeher langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die eine zügige Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen verhindern. Der Gesetzentwurf bietet nun tatsächlich die Chance, diese Prozesse zu beschleunigen. Zugleich fordern wir von der DB InfraGO AG als umsetzende Instanz, auch die eigenen Prozesse zu verschlanken und die Kostenansätze kritisch zu überprüfen.“
In der sehr kurzen Vorbereitungszeit des Entwurfes blieb für die Verbändebeteiligung nicht ausreichend Zeit. Der BSN steht daher im weiteren parlamentarischen Prozess mit Sachverständigen und ExpertInnen zur Verfügung. Es sind Änderungen an mehreren für den Bahnverkehr relevanten Gesetzen vorgesehen, darunter u.a. dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesschienenwegeausbaugesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierfür muss sichergestellt werden, dass die geplanten Änderungen praxistauglich sind und zu einer echten Verbesserung führen werden.
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