Verwaltungsgericht entscheidet über Obergrenze der Gesamtkosten 2027 – Branche erwartet noch höhere Trassenentgelte
Am 1. Oktober 2026 hat das Verwaltungsgericht Köln im vorläufigen Rechtsschutz auf Antrag der DB InfraGO AG entschieden, die Obergrenze der Gesamtkosten für 2027 (OGK 2027) um rund 880 Millionen Euro auf 8,2 Milliarden Euro zu erhöhen. SPNV-Aufgabenträger rechnen mit noch höheren Trassenentgelten im Vergleich zu 2026.
Die DB InfraGO hatte beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 24.06.2026 eingereicht, mit dem die Obergrenze der Gesamtkosten für 2027 auf 7,3 Milliarden Euro festgesetzt worden war (OGK 2027). Das VG Köln hat entschieden, dass die OGK tatsächlich um etwa 880 Millionen Euro höher anzusetzen sind, nämlich auf 8,2 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber der OGK 2026 in Höhe von ca. 17,3 Prozent. Die Bundesnetzagentur hat bei der Festsetzung der OGK die Höhe möglicher Baukosten- und Instandhaltungszuschüsse geschätzt, weil deren Höhe noch nicht verbindlich feststand. Das VG Köln hält die Berücksichtigung solcher Zuschüsse für unzulässig, wenn diese noch nicht verbindlich feststehen.
Nachdem der erste Antrag der DB InfraGO für die Trassenentgelte 2027 bereits eine Steigerung von 7,8 Prozent für den SPNV bedeutet hätte, erwarten die SPNV-Aufgabenträger nun aufgrund der Erhöhung der OGK eine Steigerung der Trassenentgelte von etwa 16 bis 17 Prozent im Vergleich zum laufenden Fahrplanjahr 2026.
Dieses Eilverfahren der DB InfraGO, die Prozesse zur Festlegung der OGK und die wiederkehrenden, zu korrigierenden Anträge der DB InfraGO zur Festsetzung der Trassenentgelte zeigen immer wieder auf, dass das bestehende Trassenpreisregime weder Rechts- noch Planungssicherheit gewährleistet. Die Aufgabenträger erwarten vom Bund ein rechtssicheres, für alle Verkehrsarten tragfähiges und faires Trassenpreisregime und stehen beratend jederzeit zur Verfügung.
„Diese Änderung der OGK führt zu einer gravierenden weiteren Erhöhung der Kosten des Schienenpersonennahverkehrs, nachdem die Trassen für den Netzfahrplan bereits bestellt sind. EVU und Aufgabenträger müssen Klarheit über die Kosten zur Nutzung der Schienenwege haben, wenn die Trassen zum Netzfahrplan angemeldet werden. Die vom Bund versprochene Reform der Entgeltregulierung ist lange überfällig, um wirtschaftlich tragbare und planbare Trassenentgelte zu erreichen,“ betont Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr.
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