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30. April 2026

Rahmenvertragskonzept vernachlässigt Nahverkehre
und Länderinvestitionen in die Infrastruktur

Das von der DB InfraGO AG vorgestellte Konzept zur Wiedereinführung der Rahmenverträge
lässt wesentliche planerische und rechtliche Rahmenbedingungen
außer Acht. Es geht damit an der Zielstellung einer optimierten Nutzung des Netzes
vorbei. Schlimmstenfalls drohen Angebotskürzungen im Nah- und Regionalverkehr.

Rahmenverträge können langfristige Planungssicherheit schaffen und sind aus Sicht
der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundsätzlich sinnvoll.
Diese müssen aber vereinbar sein mit den Laufzeiten der SPNV-Verkehrsverträge von
bis zu 15 Jahren. Diese bedienen langfristige SPNV-Fahrplankonzepte und sichern damit
verbundene Investitionen in moderne Fahrzeuge und länderseitig (mit-)finanzierte
Infrastrukturprojekte ab.

Das vorliegende Konzept der DB InfraGO bietet hierfür jedoch keine transparenten und
rechtssicheren Bedingungen. Die Einbindung eines externen Gutachters ohne Bekanntgabe
der Prämissen und Methoden seiner Tätigkeit zur Ergebnisfindung lassen
einerseits die erforderliche Transparenz des Verfahrens vermissen und können andererseits
signifikante Verschlechterungen für den gemeinwirtschaftlichen, von den Bundesländern
bestellten Nahverkehr bedeuten. Weder eine Verbesserung der Fahrplanqualität
noch der mit dem strategischen Zielkonzept der Bundesregierung – dem
Deutschlandtakt – vorgesehene angebotsplanerische Rahmen finden bisher Berücksichtigung.
Dieses Vorgehen mit vielen Unbekannten ist alles andere als transparent
und wird daher von den SPNV-Aufgabenträgern abgelehnt.

Auch die Kompatibilität mit der erwarteten EU-Kapazitätsverordnung ist nicht sichergestellt.
Nach dieser richtet sich ab dem Fahrplanjahr 2031 die Kapazitätszuweisung
und damit auch der Abschluss von Rahmenverträgen. Sie soll in Kürze erlassen werden
und wird grundlegende Veränderungen im Kapazitätsmanagement bringen. Es ist
noch unklar, ob für vorzeitig mit der DB InfraGO abgeschlossene Rahmenverträge ein
Bestandsschutz unter der neuen EU-Kapazitätsverordnung bestehen würde.

„Wir schließen uns daher der Bewertung der Verkehrsministerkonferenz an und lehnen das vorgesehene Konzept zur Einführung von Rahmenverträgen zum Jahresfahrplan 2029+ in der vorgestellten Form ab. Wir befürworten grundsätzlich die Bestrebungen der DB InfraGO AG zur Wiedereinführung von Rahmenverträgen zur Schaffung von Planungssicherheit, dies bedarf aber einer konzeptionellen Überarbeitung unter frühzeitiger Einbindung des SPNV,“ betont Peter Panitz, Präsident des BSN.

Bildnachweis Foto: © Holger Jacoby