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5. Juli 2021

Mobilitätsservice-Zentrale: Einheitliche Anlaufstelle für Unterstützung bei Reisen im Schienenverkehr bis 2024 gesichert

Länder und regionale Aufgabenträger finanzieren Mobilitätsservice-Zentrale // DB Station&Service AG als kompetenter und erfahrener Dienstleister für drei Jahre beauftragt //

Gute Nachricht für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Hilfestellungen bei der Nutzung des Schienenverkehrs benötigen: Auch in Zukunft werden die Anfragen unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 030 65212888 zum Ortstarif zentral entgegengenommen. Die angefragten Hilfen werden zentral organisiert – und zwar völlig unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste reisen möchten.
Möglich macht das die Neuorganisation der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ): Die Bundesländer und regionalen Aufgabenträger haben die DB Station&Service AG zum 01.01.2022 mit der Durchführung der Dienstleistung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für drei Jahre beauftragt. Ebenfalls wird die Leistung auch für den Schienenpersonenfernverkehr angeboten und mit den Fernverkehrsunternehmen vertraglich vereinbart. Damit ist gewährleistet, dass diese Leistung für den Nah- und Fernverkehr in ganz Deutschland weiterhin mit hoher Qualität erbracht wird.

„Der Schienenverkehr gehört zur Daseinsvorsorge und muss deshalb für alle Bürge-rinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sein“, sagt Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. „Deshalb begrüße ich sehr, dass mobilitätseingeschränkte Menschen wie bisher über die Mobilitätsservice-Zentrale weiterhin schnell, unkompliziert und vor allem zentral Unterstützung bei ihrer geplanten Reise mit der Bahn erhalten. Jetzt gilt es aber, auf politischer Ebene eine dauerhafte Regelung dafür zu finden.“

„Für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste wollten wir immer eine zentrale Anlaufstelle für die Anmeldung von Hilfeleistungen – unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen die Beförderung durchführt. Wir freuen uns, dass wir dies jetzt auch für die kommenden drei Jahre gesichert haben. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, langfristige Planungssicherheit für alle zu schaffen, indem die Mobilitätsservice-Zentrale in Umsetzung der neuen europäischen Fahrgastrechtverordnung als Pflichtaufgabe des größten Stationsbetreibers, DB Station&Service, in das Regulierungsgesetz aufgenommen wird“, fordert Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands SchienenNahverkehr, der die Interessen der Aufgabenträger im Nahverkehr auf der Schiene vertritt.

Die DB Station&Service AG steht mit ihrer Expertise bereit: „Wir freuen uns, im Einvernehmen mit der gesamten Branche und im Sinne der mobilitätseingeschränkten Reisenden einen bundeseinheitlichen Service anbieten zu können. Wir haben die Erfahrung und können weiterhin für unsere Kund:innen die Leistung in gewohntem und bewährtem Umfang sicherstellen. Gemeinsam mit dem Bundesverband Schie-nenNahverkehr setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit auch zukünftig weiter fort.“ so Friedemann Keßler, Leiter Vertrieb Mobility bei DB Station&Service AG.

Die Kosten, die für die Mobilitätsservice-Zentrale im Bereich des SPNV anfallen, werden ab 2022 in die Stationsentgelte eingepreist und von den Aufgabenträgern bzw. Bundesländern getragen. Damit konnte eine bundeseinheitliche und branchenverträgliche Lösung gefunden werden.