Skip to main content

Wie wird der Betrieb des SPNV finanziert?

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) finanziert sich vorrangig aus zwei Quellen: den Fahrgeldeinnahmen und aus Zuschüssen der öffentlichen Hand.

Fahrgeldeinnahmen:

Innerhalb von Verkehrsverbünden kann der SPNV mit Verbundtickets genutzt werden. Die Höhe der Tarife wird hier entsprechend den jeweiligen Verbundregularien festgelegt. Außerhalb von Verbünden entscheidet die Deutschlandtarifverbund-GmbH, an der sowohl EVU als auch Aufgabenträger als Gesellschafter beteiligt sind, über die Tarifhöhe.

Um allen Menschen die Nutzung des SPNV als Teil der Daseinsvorsorge zu ermöglichen, können die Tarife nicht unbegrenzt steigen. So gilt über die Jahre als „Faustformel“, dass im SPNV ca. 50 Prozent der Kosten durch Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden und der Rest durch Zuschüsse der öffentlichen Hand.

Zuschüsse der öffentlichen Hand:

Seit der Übertragung der Zuständigkeit für den SPNV vom Bund auf die Länder stehen den Ländern auch die für deren Erfüllung notwendigen finanziellen Mittel zu. Die als Regionalisierungsmittel bezeichneten Gelder werden seit 1996 auf der Grundlage des Regionalisierungsgesetzes (RegG) auf die Länder verteilt und jährlich dynamisiert. Die Länder ihrerseits statten die von ihnen per Landesnahverkehrsgesetz eingerichteten Stellen (Aufgabenträger bzw. Bestellorganisationen) mit den entsprechenden Finanzmitteln aus.

Mit diesen Regionalisierungsmitteln werden sowohl der SPNV-Betrieb als auch die Entgelte für die Nutzung der Schieneninfrastruktur finanziert. Diese „Schienen-Maut“ beläuft sich übrigens auf bis zu 50 Prozent der gesamten Regionalisierungsmittel. Aus diesem „Topf“ werden auch Infrastrukturmaßnahmen wie Elektrifizierungen, Bahnhofsrevitalisierungen und Streckenausbauten (mit-)finanziert.

Nachdem sich über die Jahre gezeigt hatte, dass die Nutzungsentgelte für die Schienenwege und Stationen erheblich stärker gestiegen waren als die Regionalisierungsmittel und zudem insgesamt für die deutlich ausgeweiteten Fahrplanangebote zu wenig Geld zur Verfügung stand, hat der Bund mit der Überarbeitung des RegG für eine bundesweit gesehen deutlich bessere Finanzausstattung gesorgt. Dafür wurden die Mittel von 7,4 Mrd. Euro (2015) auf 8,2 Mrd. EURO (2016) erhöht. Durch die Koppelung der Erhöhung der Infrastrukturnutzungsentgelte an die Fortschreibungsrate der Regionalisierungsmittel wird sichergestellt, dass die Infrastrukturnutzungsentgelte nicht mehr stärker steigen als die Regionalisierungsmittel.

Mit der Gesetzesänderung wurde auch der Verteilungsschlüssel zwischen den Ländern angepasst. Dies führte dazu, dass insbesondere die östlichen Bundesländer bis zum Ende der Laufzeit in 2031, trotz der bundesweit deutlichen Erhöhung der Mittel im Vergleich zum vorherigen Stand, finanziell nicht bessergestellt werden.

In der Zwischenzeit gab es noch verschiedene zusätzliche Erhöhungen der Regionalisierungsmittel, die die deutlichen Kostensteigerungen dämpfen. Aktuell belaufen sich die Mittel auf annähernd 10,9 Mrd. Euro in 2023.