EuGH verhandelt Trassenpreisbremse im SPNV
Der Europäische Gerichtshof verhandelte heute, am 4. Dezember 2025, über die Zulässigkeit der deutschen Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es drohen 23 % Preissteigerung bei der Schienenmaut und Streichungen von Nahverkehrszügen ab 2026 in großem Umfang.
In seiner heutigen Sitzung verhandelte die vierte Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die sogenannte Trassenpreisbremse im SPNV, die den jährlichen Anstieg der für Nahverkehrszüge und S-Bahnen anfallenden Schienenmaut gesetzlich begrenzt und damit an die Dynamik der Regionalisierungsmittel knüpft. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Trassenpreisbremse in Frage gestellt und dem EuGH mit Beschluss vom 6. November 2024 (Az. 18 L 678/24) die Frage gestellt, ob die gesetzliche Vorschrift zur Trassenpreisbremse im deutschen Regulierungsrecht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar ist.
Sollte der EuGH die Trassenpreisbremse kippen, drohen bundesweit erhebliche Streichungen von Regional- und Nahverkehrszügen, um die erwarteten Kostensteigerungen bei den Trassenpreisen von rund 23 Prozent aufzufangen.
In der heutigen mündlichen Verhandlung haben die Prozessbeteiligten ihre Argumente vorgebracht und zu dem komplexen Sachverhalt Stellung genommen. Rechtsanwalt Dr. Stockmann hat in dem Verfahren die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH vertreten, die sich für alle Aufgabenträger des SPNV an dem Verfahren beteiligt hat. Er fasst die heutige Verhandlung zusammen: „Das Gericht hat in der Verhandlung die Rechtsfragen gründlich erörtert, ohne dass es zu erkennen gegeben hat, wie seine Entscheidung ausfallen wird. Bis zur Verkündung der Entscheidung des EuGH muss die Bundesnetzagentur deshalb bei ihrer anstehenden Entscheidung über die Trassenpreise für 2026 weiter von der Gültigkeit der Trassenpreisbremse ausgehen.“
Der EuGH hat heute noch kein Urteil gefällt. Das Verfahren selbst zeigt aber, wie wichtig ein faires und berechenbares Trassenpreissystem ist. Der Reformbedarf ist ungebrochen und notwendig, um die Attraktivität des klimafreundlichen Verkehrsträgers Schiene zu sichern. Der Bund ist daher weiter aufgerufen, gemeinsam mit dem Markt und der Bundesnetzagentur einen rechtssicheren und für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähigen Regulierungsrahmen für das Trassenpreissystem zu installieren. Die Bundesregierung ist wiederum aufgefordert, hier für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen.
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