7. November 2025
Die Aufgabenträger begrüßen die Verlängerung des Deutschlandtickets bis 2030.
Der Bundestag hat heute mit einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes die Verlängerung des Deutschlandtickets bis 2030 beschlossen. Dies hatte die Verkehrsministerkonferenz der Länder im September empfohlen und wurde auch durch den Verkehrsausschuss am Mittwoch, den 5. November 2025 gebilligt.
Damit werden endlich die jährlichen Diskussionen um das Deutschlandticket been-det und die notwendige Planungssicherheit für alle Akteure geliefert. Die jährliche Anpassung des Ticketpreises anhand eines Kostenindexes ist dabei notwendig und folgerichtig. Bund und Länder haben ihre jährlichen Zuschüsse festgeschrieben, zugleich müssen aber die steigenden Lohn- und Betriebskosten bei den Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen berücksichtigt werden.
Mit der mittelfristigen Absicherung im Rücken sollten Bund, Länder und Branche nun die offenen Fragen der Governance, z. B. die Regelung der zentralen Tarifgeberschaft auch zur Schaffung klarer und nachhaltig wirksamer Regelungen für Tarif, Vertrieb und Einnahmeaufteilung engagiert in Angriff nehmen. Die Akteure im ÖPNV und SPNV müssen die Zeit nutzen, um die heterogene und historisch gewachsene Tariflandschaft kritisch zu überprüfen.
Wir appellieren an die Sozialpartner, Ihren Angestellten das Deutschlandticket als Jobticket zu ermöglichen. Im gleichen Sinne müssen der Bund und die Länder ihre Beamtengesetze überarbeiten, damit auch diese Beschäftigten das Jobticket nutzen können. Ziel sollte es sein, die Nutzendenzahlen bis 2030 deutlich zu erhöhen.