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6. März 2024

„Denkfehler“ darf nicht zulasten der Fahrgäste gehen

Maximalforderungen können nicht das Ziel sein

Tarifverhandlungen sind komplex und können für beide Seiten nervenaufreibend sein. Nach zahlreichen Gesprächsrunden kann es hier durchaus zu Fehlinterpretationen kommen. Diese als „Denkfehler“ auch öffentlich einzugestehen, zeugt von innerer Größe. Es darf nun allerdings nicht passieren, dass Millionen Fahrgäste ab Donnerstag wegen eines solchen Denkfehlers erneut nicht zur Arbeit kommen können, weil streikbedingt keine Züge fahren.

„Ich habe allen Respekt vor Herrn Weselsky, dass er hier nicht drum herumredet und seine Fehlinterpretation klar benennt“, stellt Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN) fest. „Gleichwohl teile ich seine Auffassung nicht, dass der Moderatorenvorschlag keinen Schritt in Richtung 35-Stunden-Woche beinhaltet hätte. Richtig ist, dass 2 Stunden Absenkung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich sehr wohl einen großen Schritt „in Richtung“ der 35-Stunden-Woche darstellen – auch wenn das Ziel der GdL, die 35-Stunden-Woche, damit nicht vollständig erreicht wird“, so Prechtl weiter.

Der BSN fordert die GdL daher auf, den Moderatorenvorschlag noch einmal neu zu bewerten. „Tarifverhandlungen zeichnen sich dadurch aus, dass das für beide Seiten Mögliche und Vertretbare vereinbart wird, nicht, dass die Maximalforderungen einer Seite übernommen werden. Dies sollte auch im aktuellen Tarifkonflikt der Kompass für die Bewertung der Vorschläge sein. Die Fahrgäste des Nah- und Fernverkehrs dürfen nicht das Faustpfand zur Durchsetzung von Maximalforderungen sein. Noch besteht die Möglichkeit, den erneuten Streik abzuwenden und damit einen möglichen historischen Tarifabschluss auch als solchen positiv wirken zu lassen“, so Prechtl abschließend.

Bildnachweis: © Holger Jacoby